Wer nicht über eine Medizinausbildung in der Schweiz verfügt oder mindestens drei Jahre in der Schweiz als Arzt an einer anerkannten Weiterbildungsstätte war, erhält im Aargau ab sofort keine Zulassung mehr zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Auch die Aargauer Gesundheitsdirektion erklärt den Schritt primär mit Qualitäts-Argumenten: Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass bei ausländischen Ärzten ein «Qualitäts- und Erfahrungsproblem bestehen kann», wenn sie direkt einreisen beziehungsweise ohne Kenntnis der hiesigen Verhältnisse eine Praxis eröffnen.
Nicht betroffen: Spitalärzte und hängige Verfahren
Die Neubeurteilung sei zusammen mit dem Aargauischen Ärzteverband erfolgt.
Wer über ein hängiges Gesuch verfügt, wird die Zulassung allerdings noch wie bis anhin erhalten. Auch nicht betroffen von der Zulassungsbeschränkung sind Spitalärzte.