Onkologie: Von diesen fünf Behandlungen wird abgeraten

Dazu gehört der Einsatz der PET für die Früherkennung von Tumorrezidiven und die prophylaktische Gabe von Medikamenten gegen Übelkeit.

, 7. März 2024 um 08:17
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Pflegefachfrau beim Vorbereiten einer Chemo-Infusion. Die Gesellschaft für Medizinische Onkologie empfiehlt, auf die prophylaktische Gabe von Antiemetika zu verzichten. | Bild: Daniel Winkler, USZ
In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie hat die Organisation Smarter Medicine ihre Top-5-Liste der überflüssigsten Behandlungen in der Onkologie publiziert.
Abgeraten wird etwa von einer tumorgerichteten Therapie bei Patienten mit schlechtem physischem Zustand, Versagen von Standardtherapien und fehlender Evidenz für weitere Therapielinien.
Ebenso steht die Gesellschaft für Medizinische Onkologie dem Einsatz einer prophylaktischen Gabe von Medikamenten gegen Übelkeit und Erbrechen während der Chemotherapie skeptisch gegenüber.
Verzichten könne man zudem auf eine PET-Untersuchung in der Nachsorge bei asymptomatischen Patienten, wenn nach einer Behandlung eine vollständige Remission vorliege.
Top-5-Liste: Die fünf Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Medizinische Onkologie auf einen Blick
  1. Keine tumorgerichtete Therapie bei Patienten mit Performancestatus 3–4, Versagen von Standardtherapien und fehlender Evidenz für weitere Therapielinien. In diesen Situationen seien Therapieversuche meist unwirksam und toxisch. Ausnahmen seien Patienten mit Tumoren mit sehr hoher Chemotherapieempfindlichkeit oder behandelbaren Treibermutationen, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht für ein rasches Ansprechen und eine Verbesserung des Allgemeinzustandes. Diese Empfehlung bezog sich ursprünglich auf Chemotherapien, gilt aber auch für Immuntherapien und gezielte molekulare Therapien im Off-Label-Bereich.
  2. Keine prophylaktische Gabe von granulozytenstimulierenden Wachstumsfaktoren (G-CSF) nach Chemotherapie, ausser wenn das Risiko für eine febrile Neutropenie (Verminderung der neutrophilen Granulozyten im Blut) mindestens 20 Prozent beträgt. Ausnahmen sind Patienten mit hohem individuellem Risiko einer febrilen Neutropenie, zum Beispiel infolge Alter, Begleiterkrankung, Krankheitssituation oder Vorbehandlung.
  3. Keine prophylaktische Gabe von Antiemetika, die bei mittel- und hochgradig emetogenen (übelkeitverursachenden) Chemotherapien indiziert sind, wenn die Chemotherapie ein niedriges oder kein emetogenes Potenzial hat. Eine Ausnahme sind Patientinnen mit Brustkrebs und Therapie mit Doxorubicin und Cyclophosphamid, diese profitieren von NK1-Antagonisten.
  4. Keine PET-Untersuchung in der Nachsorge bei asymptomatischen Patienten, wenn nach einer Behandlung eine vollständige Remission vorliegt, ausser es besteht hohe Evidenz für den Nutzen einer PET-Untersuchung. Die PET hat bei vielen Tumorkrankheiten einen erwiesenen Nutzen in der Diagnostik, beim Staging und in der Überwachung des Therapieansprechens. In der Tumornachsorge besteht momentan keine hohe Evidenz für den Einsatz der PET für die Früherkennung von Tumorrezidiven. Unklare beziehungsweise falsch-positive PET-Befunde können Strahlenexpositionen, Fehldiagnosen, invasive Abklärungen, Überbehandlungen und weitere Komplikationen verursachen.
  5. Keine gezielte molekular Therapie, wenn der prädiktive Biomarker im Tumor nicht nachgewiesen wurde. Die Wirksamkeit von gezielter molekular Therapie hängt von bestimmten Biomarkern des Tumors ab. Bei Tumoren ohne entsprechende Biomarker wirken gezielte molekular Therapien nicht. Verglichen mit Chemotherapien liegen die Preise für gezielte molekular Therapien deutlich höher, weil diese Präparate patentgeschützt sind.

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