Apotheken dürfen mehr von ihrer Arbeit verrechnen
Der neue Tarifvertrag für die Apotheken regelt, wie viel die Verblisterung von Medikamenten und die Beratung künftig kosten darf.
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Der neue Tarifvertrag für die Apotheken regelt, wie viel die Verblisterung von Medikamenten und die Beratung künftig kosten darf.
2024 erhielten Ärzte, Spitäler und Fachgesellschaften zusammen 262 Millionen Franken – 16 Millionen mehr als im Jahr davor.
Für seine internationale Studie zu Mycoplasma pneumoniae erhielt Patrick M. Meyer Sauteur von der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie den ersten Preis.
Seit vier Monaten ist Wegovy auch für Kinder ab 12 Jahren zugelassen. Die Bedingungen sind aber streng. Zu streng, wie eine Kinderärztin kritisiert.
Eine Allianz von Pharmafirmen wendet sich gegen die geplante Pflicht, individuelle Sicherheitsmerkmale auf Medikamentenpackungen zu setzen: Günstige Arzneimittel würden bedroht – obwohl es gar keinen Grund für die ganze Bürokratie gibt.
Knall auf Fall fehlte der Apotheke Husmatt in Baden das Geld. Dabei hatte sie zuvor rund um die Uhr geöffnet.
Nach 14 Jahren tritt Konrad Widmer als Präsident der Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel zurück. Katja Schott-Morgenroth übernimmt den Vorsitz, Jürg Nyfeler rückt in den Verwaltungsrat nach.
Hausärzte, die im ambulanten Notfalldienst Patienten betreuen, erhalten künftig eine stündliche Entschädigung. Der Schritt soll die Attraktivität des Standorts erhöhen.
Der Stadtrat hat Verena Houben zur stellvertretenden Direktorin der Städtischen Gesundheitsdienste Zürich ernannt.