Der
Konkurs der Mobile Ärzte AG bringt vor allem im Aargau die Gesundheitsversorgung ins Schlingern. Der Kanton hat nun eine Taskforce eingesetzt, die kurzfristig nach Lösungen sucht, um den ambulanten ärztlichen Dienst in den elf Notfallrayons aufrechtzuerhalten.
Derzeit übernehmen Niedergelassene die medizinischen Leistungen, die bisher von der Mobile Ärzte AG erbracht wurden. Das Problem: Lange lässt sich das nicht durchhalten. In einzelnen Rayons müssten die Mediziner alle paar Tage einen 24-Stunden-Dienst leisten – so die aktuelle Lage.
Laut einer
ersten Mitteilung der Taskforce konnte für die amtsärztlichen Tätigkeiten ein Pool mit Ärztinnen und Ärzten gebildet werden: Diese führen nun Abklärungen durch zu fürsorgerischen Unterbringungen, zur Hafterstehungsfähigkeit oder zur Einvernahmefähigkeit. Zudem haben sich die Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie das Spital Zofingen bereit erklärt, bei amtsärztlichen Engpässen mit ihren Notfallzentren einzugreifen.
«Zusatzbelastung»
«Mit dieser Lösung ist die Versorgung in den nächsten Tagen sichergestellt», so die Mitteilung: «Weiterhin sind längere Wartezeiten möglich.»
Doch eben: Im Bereich des ambulanten ärztlichen Notfalldiensts sind weiterhin dringend Massnahmen nötig, um die Versorgung sicherzustellen, so die Mitteilung. Bis zum Zusammenbruch vor gut einer Woche hatte die Mobile Ärzte AG in fast allen Bezirken vor allem nachts und am Wochenende die Notfallversorgung verstärkt. Diese Dienste werden nun von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in den elf Notfallrayons wahrgenommen.
Vereinzelt meldeten sich auch pensionierte Mediziner bei der kantonalen Ärztegesellschaft, um einzuspringen,
meldete das Regional-TV M1. Prinzipiell aber sucht der Kanton einen neuen Vertragspartner, der die Lücke nachhaltig deckt.
«Dies stellt eine erhebliche Zusatzbelastung für die betroffenen Personen dar», kommentiert das Gesundheitsdepartement die aktuelle Lage: «Landammann Jean-Pierre Gallati und die Mitglieder der Taskforce danken den im Einsatz stehenden Ärztinnen und Ärzten des AAV, des mfe sowie der Notfallstationen der Kantonsspitäler für ihren ausserordentlichen Einsatz zugunsten der Bevölkerung.»