Medikament falsch dosiert: Hebamme verurteilt

Eine ehemalige Hebamme des Berner Inselspitals soll einer Patientin eine zu hohe Dosis Insulin gespritzt haben. Nun wurde sie verurteilt.

, 14. Juli 2023 um 07:33
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Schuldspruch für eine inzwischen pensionierte Hebamme.| Unsplash
Eine inzwischen pensionierte Hebamme des Berner Inselspitals wurde der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwei mitangeklagte Ärzte wurden freigesprochen.
Der Fall liegt bald acht Jahre zurück – damals verabreichte die Hebamme einer Patientin auf Anordnung der freigesprochenen Assistenzärztin eine Insulin-Glukose-Lösung. Nach einem Kaiserschnitt drohte der nierenkranken Patientin eine akute Herzrhythmusstörung; die Insulin-Therapie wurde der Assistenzärztin vom behandelnden und ebenfalls angeklagten Nierenarzt empfohlen.

Hebamme unterliefen mehrere Fehler

Doch beim Zubereiten der Lösung machte die Hebamme mehrere Fehler: Sie las die Etikette des Medikaments falsch, was zu einer falschen Berechnung der Lösung und zu einer viel zu hohen Dosierung des Insulins führte. Das Gehirn der Patientin wurde so stark geschädigt, dass diese in eine Art Wachkoma fiel und drei Jahre später in einer Rehaklinik starb.

Blutzucker wurde nicht kontrolliert

Laut der Staatsanwaltschaft hätte der Hirnschaden der Patientin aber noch verhindert werden können, wenn der Blutzucker der Patientin regelmässig kontrolliert worden wäre. Angeklagt wurden deshalb auch der Nierenarzt und die Assistenzärztin der Geburtenabteilung.

Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurden die drei Angeklagten dann allerdings entlastet, weil keine Obduktion der Leiche gemacht wurde. Ohne ein solche, lasse sich im Nachhinein nicht beurteilen, ob die Patientin infolge der Hirnschädigung oder aufgrund ihrer Vorerkrankung gestorben sei, urteilte das Gericht.

Hirnschaden als schwere Körperverletzung eingestuft

Den Hirnschaden der Patientin stufte das Gericht hingegen als schwere Körperverletzung ein und sah die Hebamme in der alleinigen Verantwortung. Das Strafmass sieht eine bedingte Geldstrafe von 1800 Franken vor. Der Freispruch der beiden Ärzte erfolgte unter anderem aufgrund fehlender Beweise; was sie am Telefon besprochen hatten, konnte nicht rekonstruiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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