Die Bevölkerung des Kantons Luzern hat ein geändertes Spitalgesetz angenommen. Es legt fest, dass die Kantonsspitalgruppe LUKS an ihren Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen eine bestimmte Grund- und Notfallversorgung anbieten muss; und es definiert dabei diese Versorgung sehr konkret. Zum Pflichtangebot gehören Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, eine Intermediate Care Unit sowie eine rund um die Uhr geöffnete Notfallstation.
Die genannten Spitäler bieten all dies heute schon. Die Angebote sind zudem in ihren Leistungsaufträgen festgeschrieben. Doch durch das Abstimmungsergebnis werden sie zusätzlich abgesichert.
Denn nun müssen die LUKS-Leitung oder die Kantonsregierung gegenüber dem Parlament begründen, warum sie Abbauten oder Kürzungen planen; Ausnahmen aus betrieblichen Gründen sind allerdings möglich, zum Beispiel wegen Personalmangels.
Stadt — Land
Das Abstimmungsergebnis war recht knapp, der Ja-Anteil lag bei 51,7 Prozent. Zugleich wurde klar, dass es den betroffenen Land-Regionen ein Anliegen ist, «ihr» Spital zu schützen. Im Wahlkreis Entlebuch (wo das Spital Wolhusen liegt) stimmten fast 90 Prozent für die Änderung des Spitalgesetzes, im Wahlkreis Willisau betrug der Ja-Anteil 62 Prozent. In der Stadt Luzern indes lehnte die Bevölkerung die Gesetzesänderung ab mit 56 Prozent Nein-Stimmen ab (wohl im Wissen, dass ihr Kantonsspital mit umfassendem Angebot ohnehin nie zur Diskussion stehen wird).
Der Kantonsrat hatte mit dem Gesetz die Wogen glätten wollen, nachdem mit den Plänen für einen
Neubau des Spitals Wolhusen Befürchtungen aufgekommen waren, dass das LUKS im Entlebuch vielleicht nur noch ein stark reduziertes Angebot aufrechterhalten wolle.
SP, GP, Mitte und SVP standen hinter der Vorlage. Auch der Regierungsrat war dafür. FDP und GLP wandten sich dagegen; und von hier, insbesondere seitens der GLP, war das Referendum ergriffen worden – sodass nun die Abstimmung nötig wurde.