Das Beschlussorgan der hochspezialisierten Medizin (HSM) hat entschieden, welche Schweizer Spitäler weiterhin für die komplexe Behandlung von Hirnschlägen zuständig sind: Alle bisher zugelassenen Kliniken behalten ihren Leistungsauftrag.
Die Versorgung in diesem Bereich wird seit 2011 von den Kantonen gemeinsam geplant. Bei der turnusgemässen Neubeurteilung am 6. März 2025 bestätigte das HSM-Beschlussorgan alle bisherigen Spitäler. Die Entscheidung basiert auf der Empfehlung des Fachorgans für hochspezialisierte Medizin, das nach einer breiten Anhörung grünes Licht für die erneute Vergabe gab.
Bestehende Spitäler weiterhin zuständig
Zehn Spitäler hatten sich für einen Leistungsauftrag beworben – allesamt Kliniken, die bereits heute komplexe Schlaganfall-Behandlungen durchführen. Neue Bewerbungen von Spitälern ohne bisherigen Leistungsauftrag gab es nicht. Da kein zusätzlicher Bedarf besteht und alle bisherigen Zentren für die Versorgung erforderlich sind, wurden die bestehenden Leistungsaufträge erneuert.
Die zugelassenen Spitäler sind:
- Kantonsspital Aarau AG
- Insel Gruppe AG, Inselspital Universitätsspital Bern
- Universitätsspital Basel
- Hôpitaux universitaires de Genève
- LUKS Spitalbetriebe AG, Luzern
- HOCH Health Ostschweiz, Kantonsspital St. Gallen
- Ente Ospedaliero Cantonale, Ospedale Regionale di Lugano
- Centre hospitalier universitaire vaudois
- Universitätsspital Zürich
- Hirslanden AG, Klinik Hirslanden, Zürich
Kinderneurologie
Erstmals umfasst der HSM-Bereich auch die komplexe Behandlung von Hirnschlägen bei Kindern. Eine separate Zuteilung an pädiatrische Zentren wurde aufgrund der Seltenheit solcher Fälle nicht vorgenommen. Stattdessen setzt man auf enge Kooperationen zwischen den bestehenden Erwachsenenspitälern und Kinderspitälern, um die Expertise optimal zu nutzen.
Mit der erneuten Zuteilung der Leistungsaufträge wird sichergestellt, dass Schlaganfall-Patientinnen und -Patienten in der Schweiz weiterhin an spezialisierten Zentren behandelt werden.
Die Organisation der hochspezialisierten Medizin in der Schweiz
- Die Kantone sind gemäss Art. 39 Abs. 2bis KVG verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin gemeinsam zu planen. Die zu diesem Zweck getroffene Interkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) ist per Anfang 2009 in Kraft getreten.
- Mit ihr haben die 26 Kantone die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan übertragen. Das Beschlussorgan setzt sich aus zehn kantonalen Gesundheitsdirektor/-innen zusammen. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der HSM ist Aufgabe des HSM-Fachorgans. Das Fachorgan zählt 15 Expert/-innen aus verschiedenen Fachrichtungen aus dem In- und Ausland. HSM-Organe
- Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt.
- Die HSM-Spitalliste ist für alle Kantone rechtlich bindend und geht somit den kantonalen Spitallisten vor.