Cadisc-L-Implantate: Bedingte Haftstrafe für Berner Chirurgen

Weil er Patienten ungenügend über Risiken informiert und nach dem Rückzug des Implantats nicht reagiert haben soll, verurteilt das Regionalgericht Bern-Mittelland einen 78-jährigen Arzt zu einer bedingten Freiheitsstrafe.

, 16. Februar 2026 um 15:34
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Symbolbild:>Unsplash
Ein ehemaliger Berner Chirurg ist vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Wie «SRF» berichtet, verurteilte das Gericht den 78-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er die Verfahrenskosten sowie einem Zivilkläger eine Genugtuung bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Arzt hatte zwischen 2011 und 2013 im Salem-Spital sieben Patientinnen und Patienten eine Bandscheibenprothese des Typs Cadisc-L eingesetzt.
Laut Anklage informierte er die Betroffenen weder ausreichend über alternative Implantate noch über die spezifischen Risiken des Produkts. Nachdem die Prothese 2014 wegen gravierender Mängel vom Markt genommen worden war, habe er seine Patientinnen und Patienten zudem nicht darüber in Kenntnis gesetzt und keine Nachkontrollen veranlasst. Bei allen sieben Eingriffen versagte das Implantat und verursachte Schäden an der Wirbelsäule.
Das Gericht stellte fest, der Chirurg sei an der Entwicklung und Vermarktung der Prothese beteiligt gewesen und habe deren Risiken gekannt. Dennoch habe er die Patientinnen und Patienten im Unklaren gelassen und persönliche Interessen über deren Sicherheit gestellt. Die Verteidigung bestritt die Vorwürfe und hatte einen Freispruch gefordert.

«Urteilsbegründung wird geprüft»

Sarah Schläppi, die Anwältin des Chirurgen zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. «Wir nehmen dieses Urteil mit Enttäuschung zur Kenntnis», erklärte sie. Man respektiere den Entscheid, «teilen die rechtliche Würdigung des Gerichts jedoch nicht». Nach sieben Jahren Verfahrensdauer und einer intensiven Gerichtsverhandlung im Januar 2026 sei man der Auffassung, dass alle rechtsrelevanten Fakten umfassend dargelegt worden seien.
Die schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor. Diese werde nun sorgfältig geprüft, danach wolle man «gemeinsam mit unserem Mandanten über das weitere Vorgehen entscheiden». Insbesondere werde geprüft, «ob die Voraussetzungen für einen Weiterzug an die nächste Instanz gegeben sind». Bis dahin werde es keine weiteren inhaltlichen Stellungnahmen geben.
Zugleich wies die Verteidigerin auf die Belastung für ihren Mandanten hin: «Die vergangenen sieben Jahre waren für unseren Mandanten und seine Familie eine ausserordentlich belastende Zeit.» Er solle nun «die notwendige Zeit erhalten, um das Urteil zu verarbeiten und die nächsten Schritte zu überdenken».
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