Bundesgericht bestätigt Bewilligungsentzug für Arzt nach sexuellen Übergriffen

Ein Arzt aus dem Kanton Schwyz, der wegen sexueller Übergriffe verurteilt wurde, darf nicht mehr eigenverantwortlich praktizieren. Das Bundesgericht hält den Entzug der Berufsbewilligung für verhältnismässig.

, 6. November 2025 um 14:09
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Bundesgericht in Lausanne. Bild: zvg
Ein Arzt aus dem Kanton Schwyz verliert endgültig seine Bewilligung zur eigenverantwortlichen Berufsausübung. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Entzug aufgrund seiner sexuellen Übergriffe auf eine Patientin verhältnismässig ist.
Der Arzt war bereits 2020 vom Zürcher Obergericht wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Schändung einer Patientin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Bundesgericht hatte dieses Urteil 2022 bestätigt.
Die Schwyzer Gesundheitsbehörde entzog dem Mediziner daraufhin im Jahr 2023 die Bewilligung, eigenverantwortlich als Arzt tätig zu sein. Dagegen wehrte sich der Betroffene – ohne Erfolg: Sowohl der Regierungsrat als auch das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz bestätigten den Entscheid.
Nun hat auch das Bundesgericht die Beschwerde des Arztes abgewiesen. Es hält fest, dass eine Bewilligung zur Berufsausübung laut Medizinalberufegesetz die Vertrauenswürdigkeit der Arztperson voraussetzt. Diese sei im konkreten Fall «aufgrund der gravierenden Verfehlungen zu Recht verneint» worden. Zwar könne eine Bewilligung in weniger schweren Fällen mit Auflagen oder Einschränkungen verbunden werden, doch im Fall des Schwyzer Arztes sei eine selbständige Tätigkeit «undenkbar».
Damit ist der Entzug der Bewilligung rechtskräftig.

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