Im Kanton Aargau inspiziert der Kantonsapotheker seit Oktober 2021 die Privatapotheken von Ärzten. Inzwischen wurden alle Arztpraxen mit Berechtigung zur Selbstdispensation kontrolliert.
Im Aargau haben 4 Ärztinnen und 14 Ärzte eine Detailhandelsbewilligung zur Medikamentenabgabe. Die Selbstdispensation ist den Praxen im Aargau nur erlaubt, wenn die Hin- oder Rückreise zur nächsten Apotheke mit dem öffentlichen Verkehr über eine Stunde dauert.
Der nächste Inspektionszyklus startet nun im Januar 2024, so dass jede Privatapotheke mindestens alle fünf Jahre kontrolliert wird.