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Auch mit Leseschwäche zum Medizinstudium
Ein wegweisendes Urteil: Wer unter Dyslexie leidet, soll im Eignungstest mehr Zeit für Prüfungsaufgaben erhalten.
, 8. Mai 2024 um 07:18Bern verweigerte mehr Zeit
Gutachten muss klären
Nachteile für Nichtbehinderte
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