Gontran Sennwald muss seine Tätigkeit im Kanton Neuenburg an seinem 80. Geburtstag im kommenden Juni endgültig einstellen. Das kantonale Gesundheitsgesetz vergibt die Bewilligung bis zum Alter von 70 Jahren. Nach einem ärztlichen Attest kann die Frist bis zum Alter von 80 Jahren verlängert werden.
Das gilt auch für den Handchirurgen, der an der Volta-Klinik in La Chaux-de-Fonds im Kanton Neuenburg operiert. Sennwald hält den Entscheid des Kantonsgerichts aber für «verfassungswidrig». Das Berufsverbot bezeichnet er zudem als «Diskriminierung», wie er der französischsprachigen Zeitung «Le Nouvelliste» sagt.
Praktiziert in Bern weiter
«Die Justiz ignoriert die Meinung eines spezialisierten Neurologen, der nach objektiven Kriterien meine geistigen und manuellen Fähigkeiten bestätigt. Meine Hände zittern nicht, Patienten und Kollegen vertrauen mir», sagt der Spezialist für orthopädische Chirurgie und Handchirurgie, der bereits 1987 in der Chirurgieklinik St. Leonhard in St.Gallen ambulant operierte.
Warum aufhören, wenn alles in Ordnung sei, fragt sich Sennwald. Sein Beruf biete ihm schliesslich auch eine spannende Tätigkeit. Er will den Rechtsstreit aber nicht an das Bundesgericht weiter ziehen, sondern seine Tätigkeit in Bern in seiner Praxis in Ostermundigen fortsetzen. Operieren wird er beim Medbase-Operationszentrum in Burgdorf. Der Kanton Bern legt nämlich keine Altersgrenze für die Bewilligung fest.
285 Ärzte sind über 80-jährig
Die letzte
Schweizer Ärztestatistik zeigt übrigens: Von den knapp 40’000 berufstätigen Ärztinnen und Ärzten hierzulande waren fast 900 Berufstätige bereits über 75-jährig, 285 über 80-jährig. Die Ärzteverbindung FMH hat sogar 13 Ärzte registriert, die über 90-jährig und immer noch tätig sind. Das Phänomen ist neu: Zehn Jahre zuvor gab es überhaupt keine Ärzte, die mit über 85 Jahren noch arbeiteten.