Ist eine 42-Stunden-Woche für Assistenz- und Oberärzte umsetzbar? An dieser Frage scheiden sich derzeit die Geister. Während der Verband Schweizerischer Ober- und Assistenzärzte VSAO klar die Meinung vertritt, dass die gesetzliche Höchstarbeitsgrenze von 50 Stunden eingehalten werden muss und die Einführung einer 42+4-Stunden Woche anstrebt, wird von
Nachwuchsärzten die zunehmende Arbeitszeitregulierung kritisiert. Nicht die Arbeitszeit müsste reguliert werden, vielmehr sollte man die administrativen Leerläufe abbauen, so ihre Forderung.
42+4 am USZ Intensivmedizin
Das Universitätsspital Zürich hat bereits 2022 – als Pilotversuch – am Institut für Intensivmedizin die Arbeitszeit seiner Assistenzärztinnen und -ärzte auf 42+4 Stunden reduziert; im vergangenen Jahr wurde dies dann dauerhaft eingeführt.
«Das Modell wird von den Assistenzärztinnen und -ärzten geschätzt. Trotz wenig verfügbaren Fachkräften hat das Institut für Intensivmedizin keine Nachwuchsprobleme mehr», sagt Manuela Britschgi, Kommunikationsbeauftragte des USZ.
Am Institut für Intensivmedizin des USZ werden die Assistenzärztinnen und -ärzte 42 Stunden pro Woche für die klinische Arbeit eingeteilt, weitere vier Stunden sind für die formierte Weiterbildung gesichert. «Die verbleibenden vier Stunden pro Woche dienen als Puffer für nicht formierte Weiterbildung und für allfällige Überzeit», so Britschgi.
«Trotz wenig verfügbaren Fachkräften hat das Institut für Intensivmedizin keine Nachwuchsprobleme mehr.»
Um die Assistenten von administrativen Arbeiten zu entlasten, überprüfte und optimierte das USZ die Prozesse und den Personaleinsatz. Dazu Manuela Britschgi: «Gibt es zum Besipiel Überlappungen in der Schichtplanung, können administrative Arbeiten dann erledigt werden. Zugleich wird die Weiterbildung über Mittag durchgeführt, so dass sowohl Assistenten der Früh- wie auch Spätschicht daran teilnehmen können.»
Weitere Spitäler ziehen nach
Das 42+4-Konzept des VSAO
Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte lancierte im Frühjahr 2023 die Forderung nach dem 42+4-Prinzip: Danach soll die wöchentliche Arbeitszeit für Assistenzärzte künftig durchschnittlich 42 Stunden Dienstleistung rund um die Patientenbetreuung betragen. Zusätzlich sollen die die Assistenzärzte Anrecht auf wöchentlich mindestens vier Stunden strukturierte Weiterbildung haben. Diese würde ebenfalls als Arbeitszeit gelten.