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Urteil: Wer den Doktor fälscht, kann auch nicht seriös als Ärztin arbeiten
Beim «Dr. med.» meint es das Zürcher Verwaltungsgericht ernst: Es untersagt einer Ärztin wegen Falschangaben die eigenverantwortliche Berufsausübung.
, 12. Februar 2024 um 04:16Symbolbild: Vasily Koloda on Unsplash- Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, VB.2022.0062, Endentscheid vom 30.11.2023, publ. 8. Februar 2024.
Geringschätzung der GD
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