Zürich: Bald 50-Stunden-Woche für Oberärzte

Der Stadtrat hat die Grundlage für attraktivere Arbeitsbedingungen in den Stadtspitälern Waid und Triemli geschaffen.

, 24. September 2015 um 11:46
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Geht es nach dem Zürcher Stadtrat, sollen für Oberärztinnen und Oberärzte der Zürcher Stadtspitäler Triemli und Waid künftig diese Richtlinien gelten:  

  • Wöchentliche Sollarbeitszeit von 50 Stunden.
  • Höchstarbeitszeit von 55 Stunden pro Woche.
  • Stundenzahlen werden quartalsweise abgerechnet, was Flexibilität bewahren soll.
  • Ruhezeitvorschriften und Pikettregelungen: Maximale Anzahl geleisteter Dienste am Stück und maximale Schichtdauer werden verkürzt.

Dies sind die Eckpunkte einer Antwort der Regierung auf eine Gemeinderatsmotion aus dem Jahr 2004. Das städtische Kaderärztinnen - und ärztereglement (KAR) soll entsprechend angepasst werden. 
Die Überarbeitung des KAR wurde zusammen mit den Oberärztinnen und Oberärzten der Stadtspitäler Triemli und Waid sowie dem Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) erarbeitet. «Die gemeinsame Lösung stärkt die Position der Stadtspitäler auf dem Gesundheitsfachkräftemarkt», schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung. Die neuen Arbeitsbedingungen verursachen Kosten von 5 Millionen Franken.

Lösung mit Ärzten direkt erarbeitet

Im Juli 2014 reichte der VSAO beim Stadtrat eine Petition ein, in der dieser aufgefordert wurde, die Forderungen aus der Gemeinderatsmotion 2004/442 zu erfüllen. Diese verlangt, dass alle Angestellten in den städtischen Kliniken und Spitälern sinngemäss dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Entsprechende Vorlagen des Stadtrats wurden zweimal vom Gemeinderat zurückgewiesen, weil dieser zentrale Punkte der Motion als nicht erfüllt sah. 
Stadträtin Claudia Nielsen suchte dann mit dem VSAO das Gespräch und schlug vor, direkt mit den Betroffenen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Eine schriftliche Befragung unter allen Oberärztinnen und -ärzten der Stadtspitäler sowie diverse Workshops haben gezeigt, dass diese keine starre Unterstellung unter das eidgenössische Arbeitsgesetz möchten. In der Folge entstanden die Eckwerte, entlang derer das KAR nun revidiert wird. 
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