Wie verhält es sich mit der rechtlichen Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex? Dies wollte die Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats wissen. Sie reichte deshalb Ende 2016 ein Postulat ein. Der Bundesrat wird damit beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern private und öffentliche Spitex-Organisationen beziehungsweise ihre Kundinnen und Kunden nicht gleichgestellt sind. In der Frühjahrssession 2017 wurde das Postulat entgegen der Empfehlung des Bundesrats überwiesen.
Der Bericht ist dieser Tage publiziert worden. Die Autoren kommen zum Schluss, dass bei der Zulassung von Leistungserbringern und bei den Qualitätsanforderungen die Gleichbehandlung gewährleistet sei. Das gelte auch für die Anstellungsbedingungen sowie die Aus- und Weiterbildung der Angestellten.
Andere Kantone, andere Restfinanzierung
Eine potenzielle Ungleichbehandlung besteht offenbar bei der Finanzierung von Pflegeleistungen bei Krankheit. «Der Grund liegt darin, dass die Restfinanzierung der Leistungen durch die Kantone geregelt wird, welche diese unterschiedlich umsetzen», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einem Communiqué. Diese Situation sei vom Bund erkannt.
Ungleichbehandlungen gibt es laut dem Bericht ebenfalls bei der Mehrwertsteuer und der direkten Steuer. Der Bundesrat kommt jedoch zum Schluss, dass aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmungen der jeweiligen Organisationen eine differenzierte steuerliche Behandlung gerechtfertigt sei.
Die einen zahlen Mehrwertsteuer; die andern nicht
Die Ungleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer ist freilich schon längst bekannt. Im Gegensatz zur öffentlichen Spitex sind die Leistungen der Haushalthilfe und der Betreuung bei der privaten Spitex mehrwertsteuerpflichtig. Dafür kann die private Spitex gewinnorientiert arbeiten und hat häufig keinen Versorgungsauftrag. Auf der anderen Seite werden öffentlich-rechtliche Spitex-Organisationen in vielen Kantonen und Gemeinden subventioniert und profitieren von einer Defizitgarantie.
All dies mag mit ein Grund gewesen sein, weshalb der Bundesrat das Postulat zur Ablehnung empfohlen hatte. Zudem wies Sozialminister Alain Berset in der Ratsdebatte vom Frühjahr 2017 darauf hin, dass die Organisation der Spitex Sache der Kantone und Gemeinden sei. Der Bund habe hier nur sehr beschränkte Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen.
Einheitliche Finanzierung - Monismus
Wie nun dem Bericht weiter zu entnehmen ist, steht für den Bundesrat eine Integration der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung im Vordergrund. Weil die Restfinanzierung durch die Kantone entfällt, müsste insbesondere die Tarifierung neu geregelt werden.
Was die einheitliche Finanzierung der Pflegeleistungen betrifft, sei hier daran erinnert, dass diese Frage derzeit im Bundesparlament diskutiert wird. Und zwar im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus».
Der Nationalrat hat in der Herbstsession einen Entwurf für eine einheitliche Finanzierung ohne Pflegeleistungen verabschiedet. Derzeit berät aber die Gesundheitskommission des Ständerats, ob und wie die Pflegeleistungen in eine allfällige einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen miteinbezogen werden sollen.