Werbeverbot für Schweizer eHealth-Angebot

Innovativen Telemedizin-Dienstleistungen weht in Deutschland ein rauer Wind entgegen. Das spüren auch Schweizer Kooperationspartner wie Eedoctors.

, 19. Juli 2019 um 07:57
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Ein Gericht verbietet dem Versicherer Ottonova, künftig für digitale Arztbesuche zu werben. Dies hat das Landgericht München diese Woche entschieden.
Die private Krankenversicherung bietet seit 2017 über eine App Diagnosen, Therapietipps und Krankschreibungen per Videokonsultation an. Ottonova kooperiert dabei mit dem Schweizer Unternehmen Eedoctors. Auch andere Schweizer Anbieter wollen den Sprung nach Deutschland wagen. 

Hin zu Callcentern in Indien

Zurückzuführen ist das Urteil auf eine Beschwerde der Wettbewerbszentrale. Diese sieht einen Verstoss gegen das Heilmittelwerbegesetz, das die Werbung für die Fernbehandlung in Deutschland untersagt.
Zudem sei dauernde ärztliche Tätigkeit in Deutschland an die Niederlassung, also an einen Praxissitz, gebunden. Die Wettbewerbszentrale befürchtet, dass ohne gerichtliche Klärung die Entwicklung «weg vom Schweizer Arzt hin zu Callcentern in Indien geht».

Kein Recht für Fernbehandlung

Der digitale Krankenversicherer hatte sich darauf berufen, dass das Werbeverbot für sie nicht gelte. Denn in der Schweiz ist Fernbehandlung erlaubt. Dieser Ansicht folgte das Gericht aber nicht. 
Die Entscheidung (33 O 4026/18) ist noch nicht rechtskräftig, der Versicherer Ottonova kann in Berufung gehen. Zunächst wolle man aber die detaillierte Urteilsbegründung abwarten, heisst es. 
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