Wenn eine Ärztin ein Verhältnis mit einem Patienten hat

Romantische oder sogar sexuelle Beziehungen zwischen Ärzten und Patienten sind heikel. Dies zeigt ein aktueller Fall einer Psychiatrie-Professorin aus Basel.

, 18. Dezember 2019 um 20:38
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In Basel an der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) soll es zu einem «intimen Verhältnis» zwischen einer langjährigen Klinikdirektorin und einem Patienten gekommen sein. Dies geht aus einem anonymen Schreiben hervor, das verschiedenen Medien vorliegt. 
Die Klinikleitung bestätigt, dass sich zwischen der Ärztin und dem Patienten «eine Freundschaft entwickelt» habe. Und die Kaderärztin habe sich bei ihrer Vorgesetzten gemeldet, als ihr «die Unangemessenheit des Kontakts bewusst geworden» war. Der Patient sei nicht direkt bei ihr in Behandlung gewesen, sondern sie habe ihn bei der Chefarztvisite kennengelernt.

Nicht per se verboten

Intime Kontakte zwischen Ärzten und Patienten kommen vor. Solche Beziehungen sind aber problematisch und werfen rechtliche und moralische Fragen auf. Ein Per-Se-Verbot gibt es aber nicht. Einzig das Abhängigkeitsverhältnis darf nicht missbraucht werden. Genau so wenig wie eine allfällige Notlage. 
Im Fall der Basler Ärztin, die auch Professorin für Psychiatrie an der Uni Basel ist, habe der Verwaltungsrat die Angelegenheit «juristisch geprüft». Auf eine Strafanzeige wurde verzichtet. Allerdings wurden – nicht öffentliche genannte – «personalrechtliche Massnahmen» ergriffen. Gemäss interner Weisung sind Privatkontakte mit Patienten nämlich verboten. 

Entlassung gefordert

Offenbar sind aber einige Ärzte mit diesem Vorgehen der Unternehmensleitung nun nicht ganz zufrieden. Im Brief fordern «besorgte Mitarbeitende der psychiatrischen Ärzteschaft» die Basler Gesundheitsdirektion auf, die Entlassung der betroffenen Klinikdirektorin zu erwirken. 
Der anonym verfasste Brief wurde allerdings auf veraltetem Briefpapier der UPK verfasst. Es ist deshalb unklar, ob tatsächlich Mitarbeitende dieses Schreiben auf das Papier gebracht haben. Es stellt sich zudem die Frage, ob eine Entlassung in diesem Fall wohl doch nicht etwas unverhältnismässig wäre.
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