Wenn die ganze Welt aus dem Spital mitliest

Die virtuelle Welt ist manchmal eine juristische Grauzone. Darf ein Patient aus dem Spital öffentlich twittern - oder Bilder auf Instagram posten?

, 7. Februar 2020 um 13:00
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Auch Patienten sind im digitalen Zeitalter mehr und mehr auf Social Media aktiv: auf Facebook, Twitter, Instagram oder anderen Kanälen. Dabei laden diese auch immer wieder kritische Beiträge oder heikle Bilder hoch. Diffamierende Zeilen, blossstellende Bilder. Wie gehen Spitäler damit um? Gibt es Regeln?
Bei der Insel Gruppe zum Beispiel gibt es keine derartigen internen Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen geben einen gewissen Rahmen vor, was für Einträge und Bilder durch Patienten erlaubt sind, wie die Berner Spitalgruppe auf Anfrage mitteilt. So sind Bilder von anderen Personen ohne deren Einverständnis nicht zulässig und dürfen auch nicht publiziert werden. 

Keine entsprechenden Richtlinien 

Auch die Privatklinikgruppe Hirslanden schreibt den Patienten keine Verhaltensregeln bezüglich Social Media vor - und gibt auch keine entsprechenden Richtlinien ab. 
Die meisten in der Kurzumfrage angeschriebenen Spitäler kennen keine verschriftlichten Richtlinien betreffend der Nutzung mobiler Endgeräte und Social Media. Oftmals gibt es bei Spitäler aber Hinweise zu einem allfälligen Film- und Fotografieverbot.

Rege Aktivität aus der Psychiatrie

Dass sich Spitäler mit solchen Fragen auseinandersetzen müssen, zeigt ein aktuelles Beispiel eines stationären psychotischen Patienten, der fortdauernd seine Wahnvorstellungen auf Social Media veröffentlicht. Er äussert sich dabei auch in ablehnender Weise über das medizinische Personal oder über andere Patienten. Der Mann stellt auch gleich persönliche Patientendokumente oder eigene Bilder aus dem Spital ins Netz. 
Es stellt sich hier die Frage, ob man urteilsunfähige Patienten in akuten Krise nicht vor sich selbst schützen sollte? Denn das Internet vergisst nicht. Anderseits ist ein Spital kein Gefängnis und Patienten haben das Recht, ihre elektronischen Geräte zu nutzen. Unter der Bedingung, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt und der Datenschutz eingehalten werden. Hier bewegen sich Spitäler auf einem schmalen Grat. 

Dialog mit Autoren suchen

Bei problematischen Bildern oder Verstössen gegen das Gesetz nimmt zum Beispiel das Unispital Zürich (USZ) umgehend Kontakt mit den Verfassern der Beiträge auf. Auch die Mitarbeitenden seien sensibilisiert und machen Patienten, die ihnen als aktive Social-Media-Nutzer auffallen, auf die Regelung aufmerksam. 
Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) etwa fordern Autoren bei Zuwiderhandlungen auf, die Aufnahmen unter Aufsicht sofort zu löschen, bei Weigerung werde der Rechtsdienst beigezogen.

Individuelle Regelung 

Die PDAG teilen zudem mit, dass es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen in gewissen Fällen möglich sein könne, dass Patienten keine elektronischen Geräte nutzen. Bei den Psychiatrischen Dienste der Solothurner Spitäler (soH) ist der Gebrauch von Mobiltelefonen auf den Stationen individuell geregelt, wie es auf Anfrage heisst. Sonst gebe es auch hier für die Patienten keine diesbezüglichen Regeln.

Kontrolle ist eine Ressourcenfrage

Alle von Medinside angefragten Spitäler kennen das Problem und gehen ähnlich damit um. Einträge oder Markierungen im Zusammenhang mit dem eigenen Firmen-Profil werden von den Spitälern zudem meistens im Rahmen eines Social Media Monitorings bearbeitet.  
In diesem Zusammenhang halten sich Spitäler vor, Beiträge mit unbegründet belastendem Inhalt zu löschen. Doch nicht alle Spitäler dürften stets über Kenntnisse aller heiklen Einträgen auf den verschiedenen Kanälen verfügen. Und für kleinere Häuser ist eine solche Kontrolle oftmals eine Frage der Ressourcen.
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