Verkehr: Keine Kurspflicht für Hausärzte

Der Widerstand des Verbandes Hausärzte Schweiz gegen obligatorische Fahreignungs-Beurteilungs-Kurse hat sich gelohnt.

, 2. Juli 2015 um 18:00
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Wenn Hausärzte die Fahreignung von Senioren prüfen wollen, sollen sie künftig an ein Zertifikat respektive eine Lizenz dafür erwerben. Das heisst: Sie müssen einen Grundkurs in Verkehrsmedizin besuchen – plus Wiederholungskurse alle fünf Jahre. Dies sah jedenfalls das Verkehrssicherheits-Paket «Via Sicura» vor.
Im Sommer letzten Jahres erhob aber der Berufsverband Hausärzte Schweiz formell Einspruch gegen das bürokratische Ansinnen. 
Jetzt wurde bekannt: Die Ärzte haben sich durchgesetzt. Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Lage bei Ärzten, die Senioren auf Fahrtüchtigkeit untersuchen, de facto unverändert bleibt. Unter dem Titel «Bundesrat verbessert Fahreignungsabklärungen» teilt das Verkehrsdepartement mit, dass die untersuchenden Ärzte einfach ausreichende «Kenntnisse und Fähigkeiten» zur Beurteilung aufweisen müssen – und alle fünf Jahre der zuständigen Kantonsbehörde bestätigen, dass ihr Wissen auf dem neusten Stand ist.

Keine wissenschaftlichen Kriterien

Allerdings: Wer Berufschauffeure untersucht, muss eine eintätige Fort­bildung und alle fünf Jahre einen halbtägigen Wiederholungskurs besuchen.  
Dass die Beurteilung der medizinischen Fahreignung an obligatorische Kurse oder an ein Zertifikat gebunden werde, sei nicht nachvollziehbar – so argumentierte der Hausärzteverband damals in seiner Einsprache. Das Vorgehen schiesse weit über das Ziel hinaus und «basiert weder auf evidenzbasiertem Wissen noch auf wissenschaftlichen Kriterien».
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