Swissmedic-Stempel wird zum Werbeelement

Bald müssen die Pharmafirmen in der Packung deklarieren, dass ein Medikament von Swissmedic bewilligt ist – und sie können diese Zulassung auch in der Werbung anpreisen.

, 11. März 2016 um 10:00
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Der Bundesrat ändert die Arzneimittel-Werbeverordnung ab: Künftig muss in den Pflichthinweisen stehen, dass ein Medikament von Swissmedic zugelassen wurde.
Die Landesregierung gewinnt der Sache gleich selber einen (aus Herstellersicht) positiven Aspekt ab: Die Pharmafirmen könnten nun «auf Werbematerialien zusätzlich einen klar definierten bildlichen Hinweis auf die Swissmedic-Zulassung verwenden». 
Oder kürzer: Wenn schon obligatorisch, dann lasse sich die «Approved by Swissmedic»-Botschaft ja gleich als Qualitätssiegel verwenden.
Vor allem die Arzneimittel der Komplementär- und Phytomedizin profitierten von dieser Änderung, erklärt die vom BAG verbreitete Mitteilung dazu: Denn sie können sich so von Nahrungsergänzungsmitteln oder Medizinprodukten abgrenzen.

Strengere Anforderungen an Tierarzneien

Gleichzeitig tritt die Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung in Kraft; Ziel ist es, unerwünschte Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu vermeiden. Zum anderen sollen die Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen reduziert werden. 
Ab April gelten deshalb strengere Anforderungen an die Abgabe von Tierarzneimitteln auf Vorrat und an die Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln und Arzneimittel-Vormischungen
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