SwissDRG: Bundesrat bewilligt die nächste Version

Die Anpassungen in der Tarifstruktur bringen eine leichte Erhöhung der Zusatzentgelte mit sich.

, 4. Dezember 2015 um 10:47
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Der Bundesrat hat die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die neue Version 5.0 tritt auf Jahresbeginn 2016 in Kraft und regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler. 
Zugleich genehmigte der Bundesrat zwei Verträge, welche die Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit Transplantationen regeln, die nicht durch SwissDRG abgedeckt sind.
SwissDRG legt fest, wie die stationären Spital-Leistungen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entschädigt werden.

Differenzierung der Tarifstruktur noch nicht ausreichend

In der Version 5.0 hat sich nun die Anzahl der Zusatzentgelte leicht erhöht. Durch diese Entgelte werden die Spitäler, die gewisse spezielle und kostenintensive Leistungen erbringen, spezifisch dafür vergütet. Wenn sich beispielsweise Hämophilie-Patienten (Bluter) einer Blinddarmoperation unterziehen müssen, brauchen sie zusätzlich bestimmte teure Arzneimittel; diese Arzneimittel benötigen sie jedoch unabhängig vom Eingriff.
Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass die Differenzierung der Tarifstruktur noch nicht ausreichend ist, so die Mitteilung von heute Freita. Daher empfiehlt die Regierung, die Tarifstruktur anhand der neuen Spitalklassifikation des BAG differenziert anzuwenden, sollten sich die Tarifpartner nicht auf eine klare Strategie in Richtung eines einheitlichen Basispreises einigen können.

  • «Wir fordern gleiche Chancen für sämtliche Spitäler»: Das Universitätsspital Zürich macht Druck: Das SwissDRG-System bilde die Leistungen der unterschiedlichen Spitäler falsch ab. Jetzt soll das ganze System überarbeitet werden. 

Mit der Spitalklassifikation können Spitäler anhand bestimmter Merkmale (z.B. durchschnittlicher Schweregrad ihrer Fälle) in Gruppen mit ähnlicher Spitalstruktur eingeteilt und somit verglichen werden.

Transplantationen: Neue Vergütungen

Weiter hat der Bundesrat zwei Tarifverträge zwischen dem Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) und dem Spitalverband H+ genehmigt. 
Die Verträge regeln die Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Organen sowie Blutstammzellen. Die erwähnten Leistungen werden von SwissDRG nicht abgedeckt; Beispiele sind die Registrierung auf der Warteliste, Organzuteilung, lebenslange Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspendern und einige seltene Transplantationen (z.B. Dünndarm).
Die Vereinbarung sieht nun eine Pauschale für die Finanzierung von lokalen Transplantations-Koordinatoren in Spitälern vor. Damit sollen potentielle Spender besser erkannt werden, um die Zahl der Spender bis 2018 auf 20 pro einer Million Einwohner zu erhöhen.
Einige Leistungen im Zusammenhang mit Transplantationen von bestimmten Organen konnten inzwischen in die Tarifstruktur SwissDRG aufgenommen werden und sind deshalb nicht mehr Teil der gesonderten Tarifverträge betreffend Transplantationen.  


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