St. Gallen: Urs Künzle wird Kantonsapotheker

Der ETH-Pharmazeut ersetzt Dieter Schilling – zumindest teilweise.

, 27. Oktober 2016 um 04:00
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Die St. Galler Kantonsregierung hat Urs Künzle zum neuen Kantonsapotheker gewählt. Er tritt im Februar 2017 die Nachfolge von Dieter Schilling an, der Ende September 2016 in den Ruhestand trat.
Urs Künzle, 46, schloss sein Pharmaziestudium an der ETH Zürich 2003 als Apotheker ab. Anschliessend war er als Assistent und Doktorand am Institut für Pharmazeutische Analytik an der ETH Zürich tätig und erlangte im Jahr 2008 das Doktorat. 
Danach arbeitete er als Apotheker und Leiter Qualitätssicherung eines Pharmabetriebes. Seit 2008 ist Urs Künzle als Abteilungsleiter Chemie im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St.Gallen tätig. 
Dabei absolvierte er die Weiterbildung zum eidgenössisch diplomierten Lebensmittelchemiker sowie den Master of Advanced Studies in Food Safety Management der Universität Basel. 
Bis zum Stellenantritt des neuen Kantonsapothekers wird Ritva Geiger das Amt interimistisch leiten. Die diplomierte Apothekerin ist Heilmittelinspektorin der Kantonsapotheke.
Bereits im Oktober wurde eine andere Aufgabe von Dieter Schilling besetzt – nachdem dieser 32 Jahre als Kantonsapotheker gewesen war. Daniel Fetz übernahm damals die Leitung der Apotheke des Kantonsspitals St. Gallen. Denn mit Schillings Pensionierung wurde die St. Galler Kantonsapotheke von der Spitalapotheke getrennt – nachdem zuvor der Spitalapotheker gleichzeitig auch das Amt des Kantonsapothekers ausgeübt hatte. 
Daniel Fetz, ebenfalls ein ETH-Pharmazeut, war von Streuli Pharma zum Kantonsspital gewechselt, nachdem war zuvor unter anderem für das USZ tätig gewesen war (mehr).
Der Kantonsapotheker des St. Galler Gesundheitsdepartements für den Vollzug von eidgenössischen und kantonalen Gesetzen im Heilmittelbereich verantwortlich. Dazu gehören die Marktüberwachung des Heilmittelverkehrs auf Stufe Detailhandel, Erteilung und Entzug von Betriebsbewilligung an Apotheken, Drogerien und weiteren Institutionen, Inspektionen und Kontrolle von öffentlichen Apotheken, Drogerien, ärztlichen und zahnärztlichen Privatapotheken.
Darüber hinaus ist er für den Erlass von Richtlinien für die fachgerechte Entsorgung von Betäubungsmitteln und die konzeptionelle Vorbereitung der Verteilung von Arzneimitteln in Notlagen zuständig.
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