Spitäler können erst im Herbst elektronische Dossiers eröffnen

Spitäler erhalten eine Schonfrist für die elektronischen Patientendossiers. Denn die Anbieter sind noch nicht bereit.

, 19. Februar 2020 um 12:31
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Eigentlich hätten alle Schweizer Spitäler, Reha-Kliniken und stationäre Psychiatrien bis spätestens in zwei Monaten die ersten elektronischen Patientendossiers (EPD) eröffnen sollen. Doch nun wird es vermutlich Herbst, bis es so weit ist.

Anbieter müssen erst noch zertifiziert werden

Denn die schweizweit acht Anbieter von EPD sind noch nicht so weit. Die acht so genannten Stammgemeinschaften, die in der Schweiz künftig dezentral die EPD führen, müssen alle die gleichen Regeln einhalten. Und dafür müssen sie zuerst zertifiziert werden. Dies Zertifizierung verzögert sich.
Deshalb können auch die Spitäler die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. «Mit einem schweizweiten EPD-Start auf Mitte April 2020 ist nicht zu rechnen», teilt E-Health Suisse mit, die Koordinationsstelle des Bundes und der Kantone.

Frist erstreckt bis 30. Oktober

Eigentlich müssten die Kantone den Spitälern, die sich noch keiner zertifizierten Stammgemeinschaft angeschlossen haben, die Beiträge an Behandlungen streichen. Bund und Kantone haben jedoch ein Einsehen: Sie erstrecken den Spitälern die Frist nun bis 30. Oktober.
Im elektronischen Patientendossier (EPD) werden künftig die Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten gespeichert. Diese Daten sind via Internet jederzeit abrufbar, sofern die Betroffenen ihre Zustimmung gegeben haben. In medizinischen Notfällen ist der Zugriff auch ohne ausdrückliche Zustimmung erlaubt. Dann müssen die Patienten allerdings nachträglich über den Zugriff informiert werden.

Für Spitäler obligatorisch, für Hausärzte nicht

Spitäler müssen beim EPD mitmachen und die Gesundheitsinfos in das EPD ablegen, ebenso Pfle-geheime ab dem Jahr 2022. Für Hausärzte, Apotheken oder Spitex-Dienste ist die Teilnahme freiwillig. Auch für die Bürgerinnen und Bürger ist das EPD freiwillig.
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