So tricksen Ärzte Patienten und Kassen aus

Ein Ärztepaar kauft ihre Produkte über eine eigene Strohfirma ein - und verdient so doppelt. Die Leidtragenden sind die Prämienzahlenden. Die Recherche von «Medinside» deckt auf, wie die Masche funktioniert.

, 20. Juli 2020 um 15:08
image
  • praxis
  • versicherer
  • ophthalmologie
  • augenärzte
  • prämien
Die Krankenkassenprämien steigen. Klar, das liegt auch an neuen Behandlungsmöglichkeiten. Das liegt aber auch daran, dass manche Behandler auf Kosten der Versicherten ihre Profite steigern. Manche handeln dabei in einem rechtlichen Graubereich, gehen aber durchaus mit krimineller Energie vor – und kommen damit immer wieder durch. Wie solche Geschäftspraktiken aussehen, zeigt ein Fall, den Medinside über längere Zeit recherchiert hat. 
«Wir freuen uns auf ihren Besuch»: So begrüsst das Ärzteehepaar seine Patientinnen und Patienten auf der Webseite der gemeinsamen Augenarztpraxis. Vielleicht freuen sich die beiden auch deshalb auf den Besuch, weil sie an diesem doppelt verdienen. Dies zumindest legt ein Hinweis nahe, der Medinside bekommen hat. Der Verdacht: Das Ehepaar, nennen wir es Baumeister*, kauft mit Rabatt implantierbare Intraokularlinsen über eine Zwischenhändler-Firma an, die ihnen über Umwege selbst gehört. Anschliessend verkaufen sie die Linsen teurer an ihre eigene Praxis weiter – und stellen dann den Patienten und Krankenkassen den höheren Preis in Rechnung. Der Gewinn aus dem Zwischenhandel fliesst anschliessend auch an das Ehepaar.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verbietet solche Praktiken explizit. Das Gesetz schreibt folgendes vor: «Der Leistungserbringer muss dem Schuldner der Vergütung die direkten oder indirekten Vergünstigungen weitergeben, die ihm Personen oder Einrichtungen gewähren, welche Arzneimittel oder der Untersuchung oder Behandlung dienende Mittel oder Gegenstände liefern.»

Der Verwaltungsratspräsident lügt

Die Recherche führt von der Augenarztpraxis, die sich in einer ländlichen Gegend in der Ostschweiz befindet, zur Firma O. AG (der volle Namen ist der Redaktion bekannt) im benachbarten Kanton Appenzell Ausserrhoden. Firmenzweck gemäss Handelsregister: «Die Gesellschaft bezweckt den Vertrieb von augenärztlichen Hilfsmittel(sic) und Verbrauchsmittel(sic) sowie Zubehör.»
Der Firmennamen weist mit jenem der Augenarztpraxis gewisse Ähnlichkeiten auf, die kaum Zufall sind. Dennoch zeigen sich im Handelsregister auf den ersten Blick keine Verknüpfungen zwischen Firma und Praxis. Verwaltungsratspräsident und die einzige eingetragene Person ist ein Mann, der mit seiner Hauptfirma Treuhand- und Finanzdienstleistungen für den Medizinalbereich anbietet. Nennen wir ihn Werner Melles*. Der in der Branche gut vernetzte Mann zeigt sich am Telefon erstaunt ob der Fragen von Medinside.
Zwischen der O. AG und der Augenarztpraxis des Ehepaars Baumeisters gebe es keine Kontakte, sagt er. Später ruft er zurück. Nach Rücksprache mit dem Ärzteehepaar könne er nun bestätigen, dass die Praxis der Baumeisters eine der über 80 Kundinnen sei. Mehr sei da aber auch nicht, ein normales Kundenverhältnis eben. Unter den Kundinnen sei auch ein Kantonsspital. Melles bietet Medinside in der folge persönliches Gespräch an.

«Merkwürdiges» Geschäften

Zu diesem Gespräch erscheint Melles im Frühjahr 2019 nervös und mit grossen Aktenordnern. Alle Belege der O. AG befänden sich darin. Alle Belege zu allen dreizehn Kunden, die seine Firma beliefere, fügt er an.
Dreizehn Kunden? Vor wenigen Wochen sprach er doch noch von über Achtzig. Auf diesen Einwand folgt längeres Schweigen. Ja, das mit den über achtzig Kunden habe damals nicht der Wahrheit entsprochen, sagt Melles anschliessend. Es war nicht die einzige Lüge, die Melles am Telefon erzählt hatte. So gibt es tatsächlich enge Bindungen zwischen der O. AG und dem Ärzteehepaar Baumeister. Das Ärzteehepaar stehe hinter der Firma, sagt Melles. Mit der Firma wolle das Paar einem befreundeten Mann helfen, der bei einer deutschen Linsenvertreiberin arbeite, in der Schweiz einen Kundenstamm aufzubauen und Mehrwertsteuern zu sparen.
Mehrwertsteuern sparen? Medinside legt das Firmenkonstrukt einer Mehrwertsteuerexpertin vor. Ihre Antwort: Das Konstrukt mache zu diesem Zweck keinen Sinn. Da sei etwas «merkwürdig». Ihr Tipp: «Bleiben Sie dran!»

Ophthalmologische Gesellschaft widerspricht

Was sagt das Ärzteehepaar zur ganzen Sache? Es hält fest, dass es «frei» sei «bei der Auswahl der Lieferanten.» Und: «Der Bezug von Produkten und Verbrauchsmaterialien erfolgt zum einen direkt über lokale Schweizer Anbieter und zum anderen über die O. AG.» Über letztere würden «Produkte und Materialien (…) von unseren langjährigen Lieferanten aus Deutschland, Herrn K. (Anm. Name der Redaktion bekannt), bezogen. (…).»
Mit Herrn K. bestehe «eine langjährige Freundschaft und Geschäftsbeziehung.» Dies bereits seit der Zeit, als sie noch in Deutschland tätig gewesen seien. K. biete gute Dienstleistungen an und ermögliche es, «Administration im Bereich Verzollung und Mehrwertsteuer (…) effizient, unabhängig sowie in der notwendigen zeitlichen Frist von teils nur sieben Tagen zu erledigen.» Auch Melles sagte, die O. AG sei deshalb bei der Kundschaft beliebt, weil die Ärzte sonst Mühe hätten, manche Linsen termingerecht und in kleineren Mengen zu erhalten.
Nachfrage bei der Schweizerische Ophthalmologische Gesellschaft SOG: Gibt es Schwierigkeiten bei der Beschaffung - wie etwa Lieferengpässe oder Mindestbestellmengen? Die Antwort fällt klar aus: «Insgesamt können bei der Beschaffung von Intraokularlinsen in der Schweiz keine Lieferengpässe beobachtet werden.»

Augenärztepaar wehrt sich

In der Augenpraxis ist man sich keiner Schuld bewusst. Man sei zwar an der O. AG finanziell beteiligt, schreibt das Paar. «Es ist jedoch keine Entschädigung in Form von Dividenden oder sonstigen Leistungen weder an [unsere Praxis] noch an uns als Privatpersonen geflossen.» Die Beteiligung an der O. AG sei eine «sinnige betriebswirtschaftliche Strukturierung der Supply-Strategie. Tausende Unternehmen strukturieren ihre Einheiten nach betriebswirtschaftlich sinnigen Kriterien.» 
Zudem fügen die beiden an, dass die Patientinnen und Patienten vor dem Einsatz der Linsen über selbst zu zahlende Zusatzkosten informiert würden. Die Zusatzkosten bewegten sich «unteren bis mittleren Spektrum der üblichen Aufpreise am Markt.»

«Auffällig teuer»

Tatsächlich? Die Helsana hat den Fall der Praxis des Ehepaars Baumeister für Medinside angeschaut. Die Versicherung schreibt dazu, dass es «Auffälligkeiten» gebe: «Betreffend Verbrauchsmaterial und Linsenimplantaten bei Katarakt fällt auf, das die Klinik seit der Tarmed-Anpassung vor rund zweieinhalb Jahren den Kunden höhere Zusatzentgelte verrechnet, die wir nicht nachvollziehen können: Statt 200 neu CHF 280 Franken». Zudem: «Den Linsenpreis erachteten wir mit rund 430 Franken bereits vor dem Beitritt ins Pauschalen-System als eher hoch, aber letztlich tolerierbar.» So könnten Linsen andernorts für rund 250 Franken bezogen werden.
Und wie erklärt sich die Helsana das Zwischenschalten der O. AG? «Das Einkaufskonstrukt dient wahrscheinlich der Rabattwäsche. Der indirekte Einkauf ermöglicht es beispielsweise, eine Linse zu Marktpreisen einzukaufen und anschliessend mit Marge weiter zu verkaufen. Die Marge dürfte mittels höherem Zusatzentgelt gesteigert worden sein.»

Praxis und O. AG fusionieren

Auch ein weiteres Indiz deutet auf die erwähnte Rabattwäsche hin. Zumindest in den Jahren nach der Gründungen der O. AG im Jahr 2016. Wie das Ehepaar Baumeister nämlich schreibt, rechnet ihre Praxis Eingriffe mit implantierbare Intraokularlinse seit Anfang 2019 – manche bereits seit 2018 – per Pauschalen ab. Man habe deshalb gar kein Interesse daran, die Linsen mittels zu verteuern, schreibt das Ärztepaar sinngemäss.
Offenbar hat es das nun tatsächlich nicht mehr. Das Augenzentrum des Ehepaars und die O. AG wurden nämlich per Ende 2019 fusioniert. Die Helsana schreibt dazu: «Seit dem Beitritt in das System mit Pauschalen hat O. AG keine betriebswirtschaftliche Existenzberechtigung mehr, was auch die Fusion erklären mag.»
Konsequenzen hatte die Finanztrickserei für Baumeisters und für Melles – der wie die Recherchen zeigen, auch der Treuhänder des Ehepaars ist – nicht. Monetäre Konsequenzen hatte es aber für die Patienten und die Prämienzahlerinnen. Die Prämien steigen weiter.
* Die Namen wurden geändert
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Freie Praxisflächen an bester Lage in Oensingen

Im Glasgebäude in Oensingen, das direkt an der Autobahn A1 liegt, steht gesamthaft eine Fläche von 2'346 Quadratmeter zur Verfügung. Sie eignet sich für vielfältige Nutzungen vor allem im Medizin- und Gesundheitsbereich: Zum Beispiel für Facharztpraxen, Fitnesscenter, Physiotherapie etc.

image

Viel Zustimmung für Kostenbremse im Gesundheitswesen

Bald kommt eine Initiative vors Volk, welche die Healthcare-Branche massiv betreffen könnte. Sie hat offenbar intakte Chancen.

image

Kantonsspital Aarau eröffnet weiteres Praxiszentrum

Die neue «Walk-in-Praxis» in Lenzburg soll die regionale Grundversorgung stärken – und die Notfallstation des KSA entlasten.

image

Vista setzt Expansion fort – drei weitere Standorte

Die Ophthalmologie-Gruppe hat das Augenzentrum Muttenz-Pratteln übernommen.

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

«Das Problem ist die Bürokratie, welche die Kassen selber mitverursachen»

Der Kardiologe Michel Romanens kämpft seit Jahren gegen die WZW-Ermittlungs-Verfahren der Versicherer. Nun erhält er massive Unterstützung durch ein Bundesgerichts-Urteil. Was sind die Folgen?

Vom gleichen Autor

image

Covid-19 ist auch für das DRG-System eine Herausforderung

Die Fallpauschalen wurden für die Vergütung von Covid-19-Behandlungen adaptiert. Dieses Fazit zieht der Direktor eines Unispitals.

image

Ein Vogel verzögert Unispital-Neubau

Ein vom Aussterben bedrohter Wanderfalke nistet im künftigen Zürcher Kispi. Auch sonst sieht sich das Spital als Bauherrin mit speziellen Herausforderungen konfrontiert.

image

Preisdeckel für lukrative Spitalbehandlungen?

Das DRG-Modell setzt Fehlanreize, die zu Mengenausweitungen führen. Der Bund will deshalb eine gedeckelte Grundpauschale - für den Direktor des Unispitals Basel ist das der völlig falsche Weg.