Ab nächstem Sommer obliegt den Kantonen eine heikle Aufgabe: Sie bestimmen selber, ob sie für medizinische Fachgebiete oder in bestimmten Regionen die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen beschränken wollen, welche mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen, wie Medinside
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Nun zeigt der Bundesrat, nach welchen Kriterien die Kantone diese Höchstzahlen festlegen können. Damit erhalten die Kantone nach zwanzig Jahren nun eine unbefristete Möglichkeit, die Ärztezahlen zu regulieren und das medizinische Angebot besser auf die Nachfrage abzustimmen. Der Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass die Kantone einen regionalen Versorgungsgrad ermitteln.
Nicht mehr ohne Sprachkenntnisse und E-Dossier
Die Kantone können künftig höhere Anforderungen an die Ärzte und Ärztinnen stellen, welche sie zulassen:
- Sie müssen mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben.
- Sie müssen sich zudem einem elektronischen Patientendossier anschliessen.
- Und sie müssen über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Das Niveau dieser Sprachkenntnisse legt der Bundesrat neu in der Verordnung über die Krankenversicherung fest
Die neuen Regeln für die Festlegung der Höchstzahlen gelten ab 1. Juli 2021. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Übergangsregelung in Kraft, die es den Kantonen erlaubt, die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen, bei Bedarf einzuschränken.