«Kinderleicht! So nähst du eine Maske»: Solche Anleitungen gibt es derzeit im Internet zu Dutzenden. Dass die Masken in den letzten Wochen zum modischen Accessoire heraufstilisiert worden sind, dürfte dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Dorn im Auge sein. Es empfiehlt solche selbstgenähten Masken nämlich nicht.
Besser als gar nichts?
Auch mit einem Schal oder Tuch wird die ab Montag geltende Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr laut BAG nicht erfüllt. Ein Schal schütze nicht ausreichend vor Ansteckung und hat auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung. Das BAG sagt ausdrücklich: «Es soll eine Hygienemaske oder eine industriell gefertigte Textilmaske getragen werden.»
Ventile von FFP-Masken verteilen die Viren
Die speziellen Atemschutzmasken vom Typ FFP2 und FFP3 sollten nur von medizinischem Personal und nur in Hochrisiko-Situationen getragen werden. Denn infizierte Personen, die solche Masken tragen, können selber zur Virenschleuder werden. Einige dieser Atemschutzmasken haben ein Ventil zum leichteren Ausatmen. Dieses verbreitet dann die Viren des Trägers.
Ausnahmen Skilifte und Sesselbahnen
Die Maskenpflicht gilt in Zügen, Trams und Bussen, aber auch in Seilbahnen oder auf Schiffen. Ausgenommen sind einzig Skilifte und Sesselbahnen. Keine Maskenpflicht haben Kinder unter zwölf Jahren und Personen, die aus besonderen Gründen - meist medizinischen - keine Masken tragen können.
Maske auch im leeren Zug nötig
Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind. Denn, so das BAG, man wisse ja nicht im Voraus, wie viele Personen zusteigen würden. Kontrolleiert wird das Maskentragen vom Zugpersonal und der Bahnpolizei. Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen.
Busse wegen Ungehorsam ist möglich
Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagte an der Pressekonferenz vom Mittwoch, dass für Passagiere, die keine Maske tragen, keine Bussen vorgesehen seien. Das stimmt. Doch widersetzt sich eine Person den Aufforderungen der Sicherheitsleute und verlässt das Fahrzeug nicht, kann sie wegen Ungehorsams eine Busse bekommen.
Einwegmasken sind nicht mehrmals verwendbar
Einwegmasken sollten nicht wiederverwendet werden. Textilmasken hingegen können in einem Papiersack oder in einem Couvert aufbewahrt werden. Die Innenseite darf nicht mit der Aussenseite und die Maske nicht mit den Kleidern oder anderen Gegenständen, etwa dem Handy, in Berührung kommen. Textilmasken lassen sich mehrmals brauchen. Aber sie sollten maximal einen Tag getragen und danach gewaschen werden.
Warum die Widersprüche?
Lange Zeit sagte das BAG, dass Masken gesunde Menschen im öffentlichen Raum nicht schützen. Daran hat sich trotz Maskenpflicht nichts geändert. Doch wer eine Maske trägt, schützt die anderen. Wer infiziert ist, kann bereits zwei Tage vor Auftreten der Symptome ansteckend sein, ohne es zu wissen. Wenn auf engem Raum alle eine Maske tragen, wird jede Person von den anderen geschützt. Auch wenn damit kein hundertprozentiger Schutz gewährleistet ist, verlangsame sich so die Ausbreitung des Virus, sagt das BAG.
So trägt man eine Maske richtig
Dass sich in der Schweiz medizinische Laien das Maskentragen nicht gewohnt sind, sieht man oft am falschen Umgang mit dem Schutz: Unbesorgt schieben viele Leute die Maske einfach schnell unters Kinn, wenn sie sprechen. Oder sie lassen die Nase frei, weil die Maske ihnen das Atmen erschwert. So schützt eine Maske wenig. Medizinisch geschultes Personal weiss: Das Anziehen und Tragen von Masken ist nur sinnvoll, wenn dabei genau auf die Hygiene geachtet wird.
Die wichtigsten Regeln:
- Vor dem Anziehen der Maske die Hände waschen.
- Den Metallstreifen der Maske zusammendrücken, damit sich die Maske der Form der Nase anpasst.
- Die Maske nach dem Anziehen möglichst nicht mehr berühren. Muss man sie trotzdem berühren: Danach die Hände waschen.
- Beim Ausziehen der Maske nur die elastischen Streifen berühren und vom Gesicht und den Kleidern fernhalten. Sofort im Mülleimer entsorgen.bag mase
- Nach dem Entsorgen die Hände waschen.
Die Videoanleitung des BAG zum korrekten Maskentragen ist
hier abrufbar.