Psychiatrie St. Gallen hat ein Verfahren am Hals

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen klärt ab, ob sich die Verantwortlichen der Psychiatrie St. Gallen Nord wegen fahrlässiger Tötung schuldig gemacht haben.

, 14. Oktober 2021 um 06:01
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Es geschah vor einem Jahr: Ein 22-jähriger Mann dringt in die Wohnung einer 46-jährigen Frau ein und erschlägt sie. Warum das an dieser Stelle erwähnt wird: Der Mörder war nur wenige Stunden vorher aus der Psychiatrie St. Gallen Nord (PSGN) entlassen worden. Er verbrachte dort eine Woche in der stationären Abteilung.
Das ist in der Wiler Zeitung vom 14. Oktober 2021 zu lesen. Leo-Philippe Menzel, Medienbeauftragter der Staatsanwaltschaft St.Gallen, bestätigt nun gegenüber der Zeitung, dass gegenüber der Klinik ein Verfahren eingeleitet werde. Es gehe darum, abzuklären, ob sich Einzelpersonen strafbar gemacht hätten. «Fahrlässige Tötung und Aussetzung stehen als Vorwürfe im Raum», so Leo-Philippe Menzel in der Wiler Zeitung.

Fürsorgerische Unterbringung

Thomas Maier ist Chefarzt der Erwachsenenpsychiatrie in der Psychiatrie St. Gallen Nord. Gegenüber der Zeitung schreibt er in einer schriftlichen Stellungnahme, unter welchen Umständen es einer psychiatrischen Klinik überhaupt erlaubt sei, einen Patienten gegen seinen Willen festzuhalten. Im Wesentlichen gebe es dazu zwei Instrumente: Das Erste sei die fürsorgerische Unterbringung (FU), welche von einem externen Arzt ausgesprochen werden müsse.
Bei freiwillig eingetretenen Patienten gibt es laut Maier noch das Instrument der chefärztlichen Rückbehaltung (CR). Sie sei zulässig, wenn eine Person «sich selbst an Leib oder Leben gefährdet oder das Leben oder die körperliche Integrität Dritter ernsthaft gefährdet.»

Schizophrenie?

Litt der Mann unter Schizophrenie? Hatte er wahnhafte Störungen? Die Diagnose ist nicht bekannt. Gegenüber den St. Galler Zeitungen sagt Chefarzt Maier bloss: «Bei Erkrankungen aus dem psychotischen Formenkreis, wozu auch die Schizophrenie gehört, können auch unerwartete und uneinfühlbare Verhaltensweisen auftreten.» Solche seien nicht immer im Voraus zu erkennen.
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