Telemedizin: Auch in Deutschland wird man lockerer

In Baden-Württemberg sind Ärzte daran, das Fernbehandlungs-Verbot zu kippen. Profitieren davon könnte nun auch «DocMorris», die Versandapotheke der Zur Rose Group.

, 16. August 2016 um 09:35
image
  • medikamente
  • e-health
  • telemedizin
  • praxis
Das neue E-Health-Gesetz in Deutschland ermöglicht es den Medizinern, in Einzelfällen Fernbehandlungen anzubieten. Trotzdem scheint eine komplette Abschaffung des Verbotes bei Ärzten wie Politikern kaum durchsetzbar.
So will die Bundesregierung Konzepte wie etwa das des britischen Telemedizin-Anbieters «Dr. Ed» verbieten. Apotheker sollen zudem grundsätzlich nur noch Rezepte beliefern dürfen, wenn zuvor ein direkter Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat.

Arzt beschwerte sich erfolgreich

Das Bundesland Baden-Württemberg scheint allerdings einen anderen Weg einzuschlagen, wie die «Deutsche Apotheker Zeitung» berichtet. Die dortige Ärztekammer hat vor kurzem nämlich beschlossen, ärztliche Behandlungen und Beratungen via Kommunikationsmedien zumindest teilweise zuzulassen.
Der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärte der Zeitung, dass in Zukunft auch eine ausschliesslich telemedizinische Behandlung ohne Patientenkontakt möglich seien sollten. Ausstehend ist noch die Genehmigung der Änderung an der Berufsordnung von der Rechtsaufsicht der Landesärztekammer.
Aber warum jetzt plötzlich? Offenbar hatte sich ein baden-württembergischer Arzt erfolgreich beschwert: Der Mediziner soll für ein ausländisches Unternehmen von Stuttgart aus Video-Beratungen anbieten. Er habe sich «eingehend mit der Fernbehandlungsthematik auseinandergesetzt», so der Präsident der Landesärztekammer weiter.

Video-Abgabestelle: Neue Angriffsfläche für «DocMorris»

Diese Neuregelung könnte laut dem Bericht der «Apotheker Zeitung» für Apotheken erheblich an Bedeutung gewinnen. Denn die Versandapotheke «DocMorris» will im baden-württembergischen Hüffenhardt eine Video-Abgabestelle für Arzneimittel errichten. «DocMorris» gehört zur Schweizer Zur Rose Group und ist Marktführer im deutschen Pharma-Versandhandel. 
Das Gesundheitsministerium hatte sich in der Vergangenheit aber schon mehrfach gegen eine per Video gesteuerte Arzneimittelabgabe ausgesprochen. Kippt nun aber das Fernbehandlungsverbot für Ärzte in Baden-Württemberg, dürfte sich «DocMorris» schnell benachteiligt fühlen und einfordern, dass auch die Video-Apotheke in Hüffenhardt politisch unterstützt wird. 
Das sogenannte Fernbehandlungsverbot ist in Deutschland ein Teil der ärztlichen Berufsordnung. In den meisten geltenden Berufsordnungen heisst es: «Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschliesslich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.»
Eine Fernbehandlung ist also nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Juristen der Bundesärztekammer hatten 2015 erklärt, was Ärzte alles beachten müssen.
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Physioswiss plant Demonstration auf dem Bundesplatz

Die Physiotherapeuten wehren sich weiter gegen den Tarifentscheid der Landesregierung. Bislang signierten knapp 150'000 Personen die Petition dazu.

image

Aargau: Null Probleme mit der Medikamenten-Abgabe

In den letzten Monaten wurden alle Aargauer Ärzte mit Selbstdispensation kontrolliert. Resultat: «keine gravierenden Mängel».

image

Erstmals arbeiten in einer Medbase-Praxis auch Zahnärzte

Nun hat die Übernahme der 41 Zahnarztzentren konkrete Folgen: Medbase quartiert am Zürcher Hauptbahnhof auch Zahnmedizin ein.

image

Physiotherapeuten vereint gegen «unausgegorene» Tarife

Die Physiotherapeuten fürchten, dass der Bundesrat mit tiefen Behandlungs-Tarifen zeigen wolle, dass er im Gesundheitswesen sparen könne.

image

Swissmedic arbeitet nicht langsamer als die andern

Wenn neue Medikamente in der Schweiz später erhältlich sind als anderswo, ist das laut einer Studie nicht wegen dem Zulassungsverfahren, sondern wegen der Grösse des Marktes.

image

Klagen und Milliardenverlust: Rite-Aid stellt Insolvenzantrag

Hunderte Klagen, Milliardenverluste und rückläufige Umsätze – eine der grössten US-Apothekenketten will sich in einem Insolvenzverfahren sanieren.

Vom gleichen Autor

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren

Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.

image

Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt

Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.