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Privatkliniken Schweiz: Politische Schritte gegen Diskriminierung
Ein Gutachten der Universität Luzern untermauert die schleichende Abschaffung der freien Arzt- und Spitalwahl in einigen Kantonen. Die Privatkliniken wollen nun verstärkt dagegen vorgehen.
, 23. März 2016 um 09:00![image](https://res.cloudinary.com/deep-impact-ag/image/upload/c_fill,w_640,dpr_1/ar_16:9,c_fill,g_auto/q_auto/fl_progressive/f_auto/v1643632466/insideit/default/mood-3.png)
- Die Kantone sind nicht befugt, im Rahmen der Spitalplanung zusatzversicherte Leistungen zu regulieren. Es gilt der Grundsatz der versicherungsneutralen Spitalplanung.
- Beschränkt der Kanton die Mengensteuerung zulasten zusatzversicherter Personen auf Privatspitäler, verletzt er den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wettbewerbsneutralität und den Anspruch auf Gleichbehandlung von Konkurrenten.
- Der Kanton muss die öffentlichen und privaten Spitäler bei der Zuteilung von Globalbudgets und Leistungsmengen gleich behandeln.
- Kantone verletzen Bundesrecht, wenn sie die in Leistungsaufträgen an Listenspitälern festgelegten Beschränkungen von Leistungsmengen auf ausserkantonale Patienten anwenden.
- Die Kantone haben nicht das Recht, die Erbringung stationärer Gesundheitsleistungen ausserhalb der OKP Leistungsaufträge bedarfsorientiert zu steuern.
Politische und rechtliche Schritte
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