Patientin verweigert die Maske in der Praxis, was tun?
Ein deutscher Arzt fragt sich, wie er mit Patienten umgehen soll, die in der Praxis keine Maske tragen wollen. So ist es in der Schweiz geregelt.
, 23. Februar 2021 um 08:21Das Fallbeispiel:
Dürfen Patienten das Vorzeigen des Attests aus Datenschutzgründen an der Rezeption verweigern?
Wer ein Attest hat - sollte dies nicht bei der Terminvereinbarung erwähnt werden?
Im FMH-Schutzkonzept steht: Sind Personen anwesend, die von der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske ausgenommen sind (Artikel 3b Absatz 2 oder Artikel 6e oder 6f), so muss entweder der erforderliche Abstand eingehalten oder es müssen andere wirksame Schutzmassnahmen wie das Anbringen geeigneter Abschrankungen ergriffen werden. Gibt es noch andere Massnahmen, die ein Hausarzt treffen muss, etwa Termine zu Randzeiten?
Sollte eine Kündigung des Behandlungsvertrags notwendig sein, was braucht es dazu?
Wer darf überhaupt ein solches Attest ausstellen?
So regelt es Deutschland
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