Zulassung entzogen – Praxis geht weiter: Ein Systemversagen
Ärztinnen und Ärzte dürfen nur mit gültiger Bewilligung praktizieren. Doch wie ein aktueller Fall zeigt, bleibt der Entzug in einem Kanton folgenlos im nächsten.
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Ärztinnen und Ärzte dürfen nur mit gültiger Bewilligung praktizieren. Doch wie ein aktueller Fall zeigt, bleibt der Entzug in einem Kanton folgenlos im nächsten.
Wer Medizinprodukte als Gesundheitsfachperson anwendet, muss sich vergewissern, dass sie CE-zertifiziert sind. Bei Direktimporten aus dem Ausland genügt das aber nicht.
Ein Arzt muss sich für den Tod eines Patienten im Jahr 2020 verantworten. Laut der Staatsanwaltschaft hätte eine Spital-Einweisung veranlasst werden müssen.
Der Fall eines verurteilten Arztes zeigt die Lücken im System auf: Informationen zwischen den Kantonen gehen verloren – und sie gelangen nicht über die Landesgrenzen.
Neuenburg wollte eine Altersgrenze für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit festlegen. Das Bundesgericht befand, dass nur eine Kompetenzbeurteilung ein Berufsverbot rechtfertigen kann.
Nach mehreren Suiziden in Krankenhäusern klagen Angehörige und Gesundheitsprofis gegen französische Minister. Der Vorwurf: Totschlag – weil das Spitalsystem in einem untragbaren Zustand sei.
Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.
Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.
Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.