Melanom nicht erkannt – Arzt muss zahlen

Weil er eine Hautkrebserkrankung nicht rechtzeitig erkannt hat, muss ein Dermatologe aus Deutschland eine sechsstellige Summe Schmerzensgeld zahlen.

, 26. November 2015 um 10:59
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Ein Hautarzt einer Gemeinschaftspraxis aus Paderborn erkannte bei einer Patientin eine Hautkrebserkrankung nicht. Er muss jetzt 100’000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem veröffentlichten Urteil mitgeteilt. Das Gericht machte den Hautarzt «in der Gesamtheit» für den groben Behandlungsfehler verantwortlich.

Untersuchung reichte nicht aus

Die Frau war 2009 mit einem verfärbten Zehennagel wegen einer Stossverletzung in die Praxis gekommen. Der Arzt ging von einer Blutung aus und veranlasste keine vollständige histologische Gewebeuntersuchung, sondern nur eine Nagelprobe. Diese war unauffällig.
Weitere Behandlungen oder Untersuchungen unterblieben. Erst nachdem sich die Verfärbung auch im Folgejahr nicht zurückgebildet hatte, suchte die Patientin erneut einen Hautarzt auf, der schliesslich die Krebserkrankung diagnostizierte.

Richter: «Grob behandlungsfehlerhaft»

Im Dezember 2013 starb die Frau an den Folgen der Erkrankung. Es hatten sich inzwischen Metastasen in Lunge und Lymphknoten gebildet.
Bei einer rechtzeitigen Diagnose hätte die Frau laut Gericht hypothetisch eine Chance gehabt, wieder zu genesen, auch wenn eine Amputation des Zehen-Gelenks nicht zu vermeiden gewesen wäre. Deshalb sei die Schmerzensgeld-Forderung berechtigt, befanden die Richter. 
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