An ihrer Jahreskonferenz in St. Gallen schlugen die kantonalen Gesundheitschefs ein paar Pflöcke ein auf dem – erhofften — Weg hin zu einem kostengünstigeren Gesundheitswesen. In einer wichtigen und vieldiskutierten Frage traten die Kantons-Vertreter dabei auf die Bremse: Das Prinzip, dass die Kosten stationärer Spitalaufenthalte zwischen Kantonen und Kassen aufgeteilt werden soll, möchten die Gesundheitsdirektoren beibehalten.
Der so genannte «Monismus» bringe wenig, so ihr Fazit. Und insgesamt seien die Folgen jedenfalls unklar, erläuterte GDK-Präsident Thomas Heiniger (Zürich) in St. Gallen. Heinigers Beispiel: Bei der Meniskusoperation wäre es für die Kassen günstiger, wenn der Eingriff stationär erfolgt – bei der Krampfadernoperation würde die Sache für die Grundversicherung andererseits teurer.
Verschiedene Folgen bei verschiedenen Kassen: Wie ändert sich die Belastung der Krankenkassen, wenn stationär bzw. ambulant behandelt wird? | Grafik: GDK
Das Fazit der Gesundheitsdirektoren: Die Versicherer hätten nach einem Systemwechsel wenig Anreiz, Hospitalisationen zu verhindern. Ganz abgesehen davon, dass ihr Einfluss bei dieser Frage ohnehin nicht so stark ist – verglichen mit jener von Arzt und Patient. Kurz gesagt hat das Finanzierungsmodell im entscheidenden Punkt eher einen geringen Einfluss.
«Laborföderalismus»
Viel mehr Potential sehen die kantonalen Gesundheitsminister folglich bei juristischen Massnahmen sowie bei Schritten bei der Tarifstruktur. Sehr prominent lobte Thomas Heiniger die unter dem Schlagwort «13er Liste» laufenden Projekte – also die Idee, dass die Kantone festlegen, welche Eingriffe nur noch ambulant erbracht werden sollen. Man wolle nun in Luzern die ersten Anwendungsversuche «im Rahmen eines Laborföderalismus so weit vorantreiben, dass Erkenntnisse daraus gewonnen werden können», sagte Heiniger.
3 Millionen hier, 8 Millionen da
Konkret: Luzern (im Juli 2017) und Zürich (Anfang 2018) führen den «Ambulant-Zwang» ein; die anderen Kantone ziehen dann ihre Lektionen und ziehen nach. Dabei erwartet die Luzerner Gesundheitsdirektion, in einer ersten Phase 3 Millionen Franken an Kosten sparen zu können, in Zürich sollen es etwa 8 Millionen sein.
Ziel aber sei, so Heiniger, dass sich am Ende eine nationale Lösung durchsetzt – eine Liste fürs ganze Land.
Einheitspreis
Eine weitere Spar-Ebene bietet schliesslich die Tarifstruktur. Hier wittern die Gesundheitsdirektoren ebenfalls Verschwendung beziehungsweise falsche Anreize: Der Arzt erhält bekanntlich für einen Spitalaufenthalt eine höhere Vergütung. Auch hier, so die Empfehlung, soll eingegriffen werden. Dabei plädierte GDK-Vizepräsidentin Heidi Hanselmann (St. Gallen) dafür, ökonomisch einzugreifen. Als ganz konkretes Beispiel nannte sie die Einführung von Tarmed-Pauschalen und insbesondere die «Zero Night DRG»-Pauschale.
Das heisst: Bei vielen Behandlungen würde ein Einheitspreis festgelegt, ganz gleich, ob sie dann stationär oder ambulant durchgeführt wird. Und es wäre jedenfalls ein Tarif ohne Übernachtung.
Es läuft etwas
Der Verwaltungsrat der Swiss DRG AG habe sich bereits mit der Problematik auseinandergesetzt, war in St. Gallen zu erfahren. Die Idee steht im Sommer in der Geschäftsleitung zu Entscheid an. Eine «Zero-Night-DRG-Pauschale» sei «kein frommer Wunsch», sagte Thomas Heiniger: «Der Weg wurde bereits unter die Füsse genommen.»
Und Heidi Hanselmann meinte: «Ich kann mir vorstellen, dass in den nächsten 12 Monaten Nägel mit Köpfen gemacht werden.»
Dies zumal die Plenarkonferenz der Gesundheitsdirektoren jetzt nochmals sehr bekräftigt hat, dass hier vorwärts gemacht werden soll.