OP-Fehler: Gynäkologe zu Geldstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Chefarzt am Gesundheitszentrum Fricktal (GZF) hätte «zeitgerechter und sorgfältiger handeln müssen». Zu diesem Urteil kommt jetzt das Aargauer Obergericht.

, 16. November 2017 um 09:30
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Vor acht Jahren kam es nach einer Gebärmutter-OP im Spital Rheinfelden zu schweren Komplikationen, unter anderem wurde der Darm der Patientin verletzt. Die Frau musste danach sieben Monate im Kantonsspital Aarau verbringen. Der Fall endete schliesslich vor Gericht.
Das Obergericht des Kantons Aargau hält eine fahrlässige schwere Körperverletzung nun für gegeben, wie die «Aargauer Zeitung» meldet. Der Beschuldigte habe «trotz eindeutiger körperlicher Anzeichen einer Sepsis an seiner Diagnose festgehalten», wird Oberrichter Robert Fedier zitiert.

37'200 Franken Geldstrafe

Wegen der langen Verfahrensdauer reduzierte das Obergericht allerdings die Geldstrafe aus erster Instanz: Statt 74'000 Franken beträgt sie nun noch 37'200 Franken. Der Patientin wurden 40'000 Franken Genugtuung zugesprochen.
«Es ist nicht fair, dass man ihn als einzigen herauspickt», sagte der Anwalt des Beschuldigten zur Zeitung. Und es sei aus seiner Sicht unter anderem ohnehin kein Fall fürs Strafrecht.

Arzt erlitt vor Gericht Herzinfarkt

Der Beschuldigte, ein heute 60-jähriger Gynäkologe, der wieder praktiziert, war aus gesundheitlichen Gründen von der Verhandlung dispensiert. 
Im Frühling hatte das Obergericht den Prozess vertagen m,üssen. Während der Verhandlung erlitt der Arzt einen Herzinfarkt und musste reanimiert werden.
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