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Freiburger Spital: Regierung gibt Tarif durch
Der Staatsrat ergreift Massnahmen zur Sanierung der krisengeschüttelten Freiburger Spitalgruppe (HFR). Das Spitalpersonal soll einem neuen Gesetz unterstellt werden.
, 8. Mai 2018 um 10:00Die wichtigsten Massnahmen
- Governance: Der Verwaltungsrat des HFR soll professionalisiert und entpolitisiert werden, unter anderem durch eine Verkleinerung des Gremiums. Der Grosse Rat entsendet keine Vertreter mehr in den Verwaltungsrat, er soll lediglich bei der Auswahl der Mitglieder mitbestimmen. Auch der kantonale Gesundheitsdirektor wird nicht mehr Teil des Gremiums sein.
- Verwaltung: Die Effizienz des Spitals soll gesteigert werden, unter anderem durch eine Senkung der Patienten-Aufenthaltsdauer. Auch soll das Personal effizienter eingesetzt werden. «Im Jahr 2017 hat der Personalbestand um 91 Vollzeitäquivalente zugenommen, ohne dass sich die Tätigkeit des Spitals in bedeutender Weise entwickelt hätte», stellt der Staatsrat fest. Kritisiert werden auch Buchhaltung und Rechnungsstellung. In einem Audit will die Regierung nun die Zuverlässigkeit von Buchhaltung und Rechnungsstellung überprüfen. Die Schlussfolgerungen sollen Ende Juni vorliegen.
- Gesetz über Spitalpersonal: Die Regierung findet das Gesetz über das Staatspersonal nicht mehr zeitgemäss, will es aber nicht ändern, weil damit alle Staatsangestellten geschwächt würden. Stattdessen soll das Spitalpersonal einem neuen gesetzlichen Rahmen unterstellt werden. Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat, ein Gesetz eigens für das Spitalpersonal zu schaffen. Das Gesetz über das Staatspersonal bietet dem Personal zwar Schutz, finanziell lastet es aber schwer auf dem Spital, da es wenig Flexibilität zulässt und zu Mehrkosten führt. Gemäss früheren Berichten liegen die Löhne des Pflegepersonals in der Freiburger Spitalgruppe um 6 bis 10 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt. Die Gewerkschaften verteidigen die bisherige Lösung vehement. Sie führen die Krise nicht auf die gesetzlichen Regelungen, sondern auf Missmanagement zurück.
- Finanzierung: Der Staatsrat ist bereit, das HFR während einer Übergangsphase finanziell zu unterstützen, damit es saniert werden kann. Dies betrifft insbesondere die Finanzierung des geplanten Neubaus. Dazu brauche es allerdings klare Grundlagen, die heute noch fehlten.
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