Finanzkontrolle entlastet Martin Rücker vom Hauptvorwurf

Das Zürcher Universitätsspital (USZ) erachtet die Weiterbehandlung der Unfallpatienten in der Privatpraxis von Martin Rücker als zulässig.

, 24. August 2020 um 07:00
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Martin Rücker vom Zürcher Unispital (USZ) geriet vor kurzem in die Kritik: Er soll systematisch Patienten in seine Privatpraxis überwiesen haben, um sie dort auf eigene Rechnung zu behandeln. Der inzwischen abgetretene Direktor für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) habe dabei teilweise auch Eingriffe verrechnet, bei denen er gar nicht anwesend war. Dies hatten Recherchen der «NZZ am Sonntag» gezeigt.
Die komplexe Angelegenheit wurde mittlerweile von der kantonalen Finanzkontrolle untersucht; sie war dazu von der Finanzkommission beauftragt worden. Nun liegt das Ergebnis vor: Das USZ erachtet die Weiterbehandlung der Unfallpatienten in der Privatpraxis als zulässig, wie die NZZ (Abo) berichtet. Die zahntechnische Wiederherstellung sei von der Unfallnachsorge unabhängig und liege innerhalb der Zuständigkeit des Zentrums für Zahnmedizin an der Uni.

«Keine Nachweise eines Fehlverhaltens»

Die Weiterbehandlung in der Privatpraxis sei deshalb «grundsätzlich nicht zu kritisieren». Aufgrund der geltenden Vorschriften und der Haltung des USZ könnten in Bezug auf die Zuweisung an Privatpraxen «keine Nachweise eines Fehlverhaltens» erbracht werden, steht im Bericht zu lesen. Die Finanzkontrolle entlastet den Kieferchirurgen damit vom Hauptvorwurf.
Dazu, dass Rücker Konsultationen ohne seine Anwesenheit verrechnet habe, sagt der Anwalt zur Zeitung, es habe sich um wenige Ausnahmen von Kontrollterminen gehandelt. In diesen Fällen habe ein Stellvertreter diese übernommen. Es soll sich insgesamt lediglich um elf Konsultationen innerhalb von drei Jahren handeln.

Warum trotzdem Handlungsbedarf besteht

Sowohl die Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit des Kantonsrats als auch die Bildungs- und Gesundheitsdirektion sind aber zum Schluss gekommen, dass Handlungsbedarf besteht, wie die NZZ weiter schreibt. Der Kooperationsvertrag zwischen Universität und Spital müsse überarbeitet werden.
Die Universität Zürich (UZH) hat zudem eine Taskforce eingesetzt, welche die Schnittstellen zwischen der Klinik am USZ und dem Zentrum für Zahnmedizin (ZZM) der Universität klären muss. Rückers Praxis ist am Zentrum für Zahnmedizin angesiedelt, und dieses wiederum befindet sich an der UZH und nicht am USZ. An der Uni gelten offensichtlich weniger strenge Vorgaben als am Spital, was die Zuweisung von Patienten betrifft. 
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