«Die Gesundheit der Bevölkerung darf nicht gefährdet werden indem die Schutzmassnahmen vorschnell aufgehoben werden», schreiben die Berufsverbände und Gewerkschaften des Gesundheitspersonals in ihrem aktuellen Communiqué. Die Situation bezüglich der Pandemie sei weiterhin mit grossen Unsicherheiten behaftet – es drohe eine dritte Welle. Zudem würde die Impfkampagne viel länger als erwartet dauern und Coronavirus-Mutationen die Wissenschaft beunruhigen. Das Gesundheitspersonal sei psychisch und physisch erschöpft wie nie zuvor, heisst es weiter.
Arbeiten trotz Corona positiv
Für die Berufsverbände und Gewerkschaften ist die Lage brenzlig. Kündigungen würden den strukturellen Pflegenotstand noch weiter verschärfen, mit schlimmen Folgen: Arbeitgeber umgehen die Quarantäne ihrer Mitarbeitenden und lassen diese selbst bei positivem Corona-Test weiterarbeiten. Damit sei es zu unnötigen Todesfällen gekommen, weil Patienten in Spitälern und vulnerable Bewohner in Pflegeheimen angesteckt worden seien.
Nun wird vom Bundesrat eine Strategie der Solidarität gefordert, die Arbeitnehmende schützt und unterstützt. Die Regierung wird dazu aufgefordert, folgende gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Massnahmen zu treffen:
Gesundheitliche Massnahmen
- Entscheidungen über Lockerungen dürfen nicht von Arbeitgeberlobbys diktiert werden. Sie sollen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen werden und darauf abzielen, die menschlichen Kosten der Pandemie zu minimieren.
- Wir verlangen in allen Kantonen Schutzkonzepte an sämtlichen Arbeitsstätten sowie strenge Kontrollen der Massnahmen. Mitarbeitende müssen bei der Festlegung und Kontrolle der Schutzmassnahmen zwingend einbezogen werden.
- Es braucht eine Defizitgarantie der Kantone und des Bundes gegenüber öffentlichen und als gemeinnützig anerkannten Spitälern für die Jahre 2020 und 2021. Spitäler müssen in erster Linie auf die Patientenversorgung statt auf ihren Finanzertrag fokussieren.
- Die öffentliche Hand muss Investitionspläne für diese Spitäler, sowie für Pflegeheime und Spitexdienste vorlegen, damit der Personalbestand aufgestockt werden kann.
Soziale und wirtschaftliche Massnahmen
- 100% Kurzarbeitsentschädigung für Löhne bis 5000 Franken netto für alle, sowie Verlängerung der KAE auf 24 Monate.
- Verlängerter Anspruch auf Arbeitslosengelder, damit die Pandemie nicht zu einer Zunahme der ausgesteuerten Personen führt.
- Keine Sanktionen für Menschen, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
- Obergrenze für A-fonds-perdu-Beiträge je Betrieb (statt je Unternehmen), um Stellenstreichungen zu verhindern.
- Verbot von Entlassungen in Unternehmen, die staatliche Hilfen erhalten haben.
- Kostenübernahme durch die Unfallversicherung bei Corona-Erkrankungen von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen.