Tragödie? Fehler? Systemfehler? Der Fall Hadiza Bawa-Garba

Unter der Obhut einer Pädiaterin stirbt ein sechsjähriger Bub. Sie wird verurteilt – wegen Totschlags. In England tobt nun ein Musterstreit über neue Grenzen der ärztlichen Verantwortung.

, 16. Februar 2018 um 05:00
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Eine 13-Stunden-Schicht geht für die junge Ärztin Hadiza Bawa-Garba am Royal Infirmary von Leicester zu Ende. Ein wahr gewordener Alptraum beginnt: Der sechsjährige Jack Adcock stirbt unter ihrer Obhut an einer Sepsis. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Heute ist die Pädiaterin verurteilt wegen Totschlags sowie für weitere Fehler, die 2011 zu Jack Adcocks «unnötigem Tod» geführt haben sollen. Auch wurde ihr die Approbation entzogen.

Was war genau passiert?

Am 18. Februar 2011 wird Jack Adcock von seinem Hausarzt auf die Kinderstation der Leicester Royal Infirmary überwiesen, ein NHS-Spital. Der sechsjährige Junge hat Down-Syndrom, als Baby wurde er wegen einer Darmanomalie und einem Loch im Herzen operiert. Seitdem muss Jack Medikamente nehmen, unter anderem Enalapril, weshalb er anfällig ist für Atemlosigkeit sowie sämtliche Erkältungskrankheiten.
An diesem Februartag wird er von der Kinderärztin Hadiza Bawa-Garba behandelt. Die junge Frau arbeitet zu diesem Zeitpunkt schon seit sechs Jahren als Assistenzärztin und ist erst kürzlich aus dem Mutterschaftsurlaub zurückgekehrt. Sie ist allein für die Notaufnahme zuständig, da kein Oberarzt da ist.
Ebenfalls gibt es Probleme bei der IT, was zur Folge hat, dass es zu Verzögerungen bei den medizinischen Testergebnissen kommt. Daher erkennt die junge Ärztin auch erst viel zu spät, dass Jack Adcock eine Lungenentzündung entwickelt hat. 
Einer der schwerwiegendsten Fehler, die Bawa-Garba an diesem Tag macht – so die Anklage später bei der Gerichtsverhandlung: Sie versäumt es, der Mutter von Jack Adcock mitzuteilen, dass sein Herzmedikament abgesetzt werden sollte, da sie weiss, dass Enalapril den Blutdruck senkt. Jack Alcock bekommt jedoch wie jeden Abend sein Medikament, was – so das Prozessprotokoll – zu seinem Tod beigetragen haben könnte, ihn aber nicht verursacht haben muss.

Die Verurteilung

Mehr als drei Jahre später, am 4. November 2015 wird die Kinderärztin wegen Totschlags verurteilt. Auch wird ihr die Approbation für 12 Monate entzogen. Der Staatsanwalt wirft ihr vor, ihre Pflicht als verantwortliche Ärztin nicht erfüllt zu haben. Einen Monat später wird sie zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, auch wird ihr die Zulassung auf ein Jahr hinaus entzogen. Als sie Berufung einlegt, wird dieser nicht stattgegeben.
Ebenfalls verurteilt wird eine Pflegerin, die am selben Tag Dienst hatte: Auch hier lautet das Urteil auf «manslaughter», Totschlag – wegen «schwerer Nachlässigkeiten». Laut Staatsanwalt Andrew Thomas führte die Nurse das Patientendossier «elendlich unvollständig, «woefully incomplete», und sie überwachte Jacks Vitalwerte ungenügend. 

Die Schuldfrage

Die Approbationsbehörde, der General Medical Council, setzt sich seitdem dafür ein, dass Bawa-Garba überhaupt nicht mehr als Ärztin arbeiten darf – auf Lebenszeit. 
Jedoch hat Hadiza Bawa-Garba auch grossen Rückhalt: So stehen viele andere Mediziner hinter ihr, ferner Gesundheitsminister Jeremy Hunt, der über das Urteil «zutiefst besorgt» ist:
Vergangenen Monat, am 26. Januar 2018, werden in einer Crowfunding Aktion mehr als 200'000 Pfund gesammelt, um das Urteil anzufechten. Damit soll gezeigt werden, dass der «Fall Bawa-Garba» wichtig ist, da er zeigt, unter welchen extremen Bedingungen medizinisches Personal arbeiten muss, so die Initianten, eine Gruppe junger Ärzte.
Im «Independent» stellte ein Arzt fest, hier zeige sich vor allem mal die Inkompetenz der Aufsichtsbehörden, und der «Guardian» sprach von einer Hexenjagd.
Angesichts des immer heftigeren Streits über steigende Kosten und sinkende Mittel in Englands NHS-Gesundheitsystem ist der «Fall Bawa-Garba» zur grossen Test- und Prüffrage geworden. Wer hat wirklich Schuld, wenn etwas schiefgeht – der Arzt? Das Team? Das System? 
Am Ende wird hier darüber entschieden, unter welchen Bedingungen medizinisches Personal arbeiten muss.
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