Berset will Organspende neu regeln

Gegen eine Neuregelung der Organspende gibt es auch im Bundesrat Widerstand.

, 31. Mai 2019 um 06:53
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2018 starben in der Schweiz 68 Patienetinnen und Patienten, während sie auf ein Spenderorgan warteten. Ende Jahr warteten weiter über 1400 Menschen in der Schweiz auf ein Spenderorgan. Bundesrat Alain Berset (SP) will dagegen etwas tun. Er hegt Sympatien für die eingereichte Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese will die heutige Regelung umkehren. Heute gelten ohne aktive Zustimmung vor dem Ableben oder von jenem der Angehörigen nach dem Ableben des Spenders alle erst einmal als Nichtspenderinnen und -spender. 
Die Initiantinnen und Initianten wollen das umkehren. Wer es nicht aktiv ausschliesst, soll als Spender gelten. Wie die Tamedia-Titel berichten, teilt Gesundheitsvorsteher Berset das Anliegen. Gemäss Informationen der Zeitungen beantragt der Gesundheitsvorsteher, das Anliegen in einen indirekten Gegenvorschlag aufzunehmen. Dadurch könnte die Regierung den Initiativtext bei Bedarf noch ganz leicht anpassen.

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Die Zahl der Todesfälle, der auf der Warteliste von Swisstransplant stehenden Menschen, ist konstant hoch. Bei den Leberpatienten starb 2018 einer von zwölf Wartenden. Grafik: Swisstransplant.
Zudem würde so - anders als bei der Volksinitiative - nur ein Gesetz und nicht die Bundesverfassung angepasst. Es käme somit nicht per se zu einer Volksabstimmung. Gegen den Beschluss könnte aber das Referendum ergriffen werden. Käme ein solches zustande - was aufgrund der emotional-umstrittenen Thematik wahrscheinlich wäre - bräuchte es für eine Zustimmung zur Neuregelung bloss das Volksmehr aber kein Ständemehr, wie es bei einer Initiative ebenfalls erfoderlich ist.
Gemäss den Tamedia-Titeln debattierte der Bundesrat am Mittwoch über das Geschäft - und war sich uneinig. Widerstand soll dabei von Bersets Parteikollegin Simonetta Sommaruga gekommen sein. Diese lehnt die Einführung der Widerspruchsregelung ab. Ebenso Karin Keller Sutter von der FDP. Über deren Argumente sei noch nichts bekannt.
Würde die Schweiz von einer Zustimmungsregelung zu einer Widerspruchsregelung wechseln, wäre sie in Europa eher Nachzüglerin den Trendsetterin: Ein Grossteil der Länder hat die Umstellung schon längst vollzogen.
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