Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wendet sich gegen eine Motion zum «Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu öffentlich unterstützten Spitälern und Alters- und Pflegeheimen». Man wolle in diesem ethisch heiklen Bereich keine gesetzlichen Vorgaben machen.
Ein parlamentarischer Vorstoss aus FDP-Reihen möchte Basels Listen-Spitäler und Pflegeheime verpflichten, Sterbehilfeorganisationen Zugang zu Patientinnen zu gewähren.
Betroffen sind auch die Mitarbeiter
Dies würde das Personal sowie die Spitäler und Pflegeheime vor grosse moralische und praktische Probleme stellen,
so jetzt die Stellungnahme der Regierung: «Mitarbeitende können nicht dazu verpflichtet werden, an der Beihilfe zur Selbsttötung mitzuwirken.»
Das Zulassen von assistiertem Suizid betreffe nicht nur die sterbewillige Person, sondern auch Angehörige, die Institution, Heimnachbarn und Gesundheitsfachleute. Somit seien insbesondere auch die Grundrechte des Personals in den Institutionen davon betroffen.
Wer nicht will, muss von der Spitalliste?
Würde die Motion zum Gesetz, so müssten jene Institutionen, die keine Sterbehelfer einlassen wollen, von der Spital- oder Pflegeheimliste ausgeschlossen werden.
Die Befragung der Basler Alters- und Pflegeheime sowie der auf der Spitalliste aufgeführten Institutionen habe gezeigt, dass man mehrheitlich Wahlfreiheit wünsche.
Ein bis zwei Fälle pro Jahr
Heute gewähren rund zwei Drittel der Basler Alters- und Pflegeheime Sterbehilfeorganisationen Zugang oder lassen die Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zu. Die Anzahl der dort tatsächlich durchgeführten Sterbebegleitungen liege bei total ein bis zwei Fällen, schreibt die Regierung.
«Der Regierungsrat möchte anstelle der Sterbehilfe die Angebote der palliativen Behandlung fördern und besser bekannt machen», so die Mitteilung weiter.