BAG warnt vor Chikungunya-Virus

Besonders bei Karibik-Reisenden kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Ansteckungen. Nun will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Schweizer Ärzte und Touristen für die Tropenkrankheit sensibilisieren.

, 13. März 2017 um 14:13
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  • praxis
  • bundesamt für gesundheit
Plötzlicher und schneller Fieberanstieg, Gelenkschmerzen, Muskelschmerzen, Hautausschlag, Kopfschmerzen, Nasen- oder Zahnfleischbluten: Die Symptome einer Chikungunya-Infektion sind vielfältig. 
Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann eine Ansteckung bei 10 bis 50 Prozent der Patienten auch zu lang anhaltenden Gelenkbeschwerden führen, und in seltenen Fällen endet sie tödlich. 

Ausbreitung in Amerika

Das durch Mücken übertragene Virus breitete sich in den letzten Jahren von Westafrika über Indien nach Südostasien auf dem amerikanischen Kontinent aus. «Mit der Ausbreitung der Krankheit auf der Neuen Welt hat die Zahl der Ansteckungen massiv zugenommen», schreibt das BAG im neusten Bulletin
Dort wurden bis anhin gegen 2 Millionen Fälle identifiziert, laut neusten Zahlen auch 100 Schweizer Reisende. Zu den meisten Infektionen kam es in der Karibik, speziell in der Dominikanischen Republik.
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Sprunghafter Anstieg seit 2014 (Quelle: BAG)

13 Hospitalisierungen

Seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2008 wurden dem BAG insgesamt 154 Fälle von Chikungunya-Fieber gemeldet. 13 Patienten mussten hospitalisiert werden. Neben der Karibik sind die Länder Zentralamerikas, Indien und Indonesien die grössten Risikoregionen. 
Auch Reisen in Europa schützen nicht vor einer Infektion. Gemäss BAG haben sich eine Person mutmasslich in Italien und drei in Frankreich angesteckt. Besonders gefährdet ist auch das Tessin, wo sich die Tigermücke etabliert hat. 

Vor Stichen schützen

Als wichtigste Massnahme gegen das Chikungunya-Fieber nennt das BAG einen wirksamen Schutz vor Mückenstichen auf Reisen. Eine Impfung gegen die Krankheit gibt es nicht. Die Behandlung erfolgt rein symptomatisch mit schmerzstillenden und fiebersenkenden Präparaten. 
  • Zum BAG-Bulletin 11/2017
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