Arztzeugnisse gehen weiter zulasten der Versicherer

Der Bundesrat sieht keine gute Alternative. Deshalb müssen die Krankenversicherer weiterhin Arztzeugnisse bezahlen.

, 21. Oktober 2020 um 11:25
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Mit ihrem Postulat wollte die Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel (CVP) den Krankenversicherern Kosten sparen: Sie verlangte, dass der Bundesrat für Arztzeugnisse «neue Finanzierungsquellen» suche.

Arbeitgeber verlangen früh ein Attest

Gefunden hat dieser keine. Deshalb soll nun weiterhin die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernehmen. An dieser Finanzierung störte sich Ruth Humbel.
Oft sei ein Arztzeugnis nämlich nur deshalb nötig, weil Arbeitgeber bereits nach einem oder drei Tagen Abwesenheit ein ärztliches Attest verlangen würden, argumentierte sie.

Überwälzung der Kosten zu riskant

Doch die Arbeitgeber wollen die Zeugnisse nicht bezahlen. Und den Angestellten will der Bundesrat die Kosten nicht aufbürden, bestünde doch dann die Gefahr, dass viele Menschen aus wirtschaftlichen Gründen keine medizinische Behandlung in Anspruch nähmen.
Das Risiko wäre eine Verschlimmerung der Krankheit und die Gefahr, weitere Mitarbeitende anzustecken. Die Gesamtkosten wären letztlich für die Gesellschaft als Ganzes höher, glaubt der Bundesrat.

Trotzdem Sparmöglichkeiten

Der Bundesrat möchte aber, dass künftig bei Gesundheitskrisen wie der Covid-19-Pandameie, telefonisch ausgestellte Arztzeugnisses vermehrt zum Zug kämen. Solche Zeugnisse würden sich gut für leichtere Fälle eignen und seien billiger.
«Diese Zeugnisse verfügen jedoch über eine geringere Beweiskraft und reichen im Streitfall nicht als Krankheitsnachweis aus», ist sich der Bundesrat bewusst.

Kosten der Atteste sind nicht eruierbar

Auch die Arbeitgeber will der Bundesrat in die Pflicht nehmen: Sie sollen den Angestellten mehr Zeit einräumen, bis sie ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorlegen müssen.
Wie viel das Ausstellen von Arztzeugnissen gesamthaft kostet, konnte der Bundesrat nicht eruieren. «Die Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist ein Bestandteil der Konsultation und wird nicht separat verechnet.»
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