Ärzte machen Medikamente nicht teurer

Der Bundesrat liefert eine überraschende Antwort auf eine alte Streitfrage: Die Selbstdispensation verteuert die Krankenkassen-Kosten nicht – im Gegenteil.

, 21. Mai 2015 um 10:59
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«Ob Arzneimittel vom Arzt direkt abgegeben oder über eine Apotheke bezogen werden, hat auf die Gesamtausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keinen Einfluss»: Dies meldet das Bundesamt für Gesundheit. Das BAG beruft sich dabei auf eine Studie, die vom Institut Polynomics zusammen mit der Helsana durchgeführt wurde. 
Mehr noch: Die Daten bringen gar ein überraschendes Ergebnis ans Licht. Wer seine Medikamente direkt vom Arzt erhält, verursacht geringere Arzneimittelkosten zulasten der Krankenversicherung. In der Debatte war bislang oft das Gegenteil angenommen worden. 

Häufiger Generika

Eine Erklärung des BAG: Bei der Selbstdispensation erhalten die Patienten mehr verschiedene Medikamente und häufiger preiswerte Generika. Dafür verursachten diese Patienten höhere Ausgaben bei anderen Leistungen: «Sie nehmen insbesondere mehr ärztliche Sprechstunden in Anspruch.»
Allerdings: Nicht untersucht wurde, ob die Behandlung angemessen und qualitativ hoch war und wie zufrieden die Patienten waren. 

Volle Klarheit wäre teuer

Wie das BAG weiter schreibt, ergab eine Machbarkeitsstudie, dass eine Aufstellung der effektiven Kosten und Leistungen in den verschiedenen Vertriebskanälen – Spital, Apotheke, Arztpraxis – langwierig und kostspielig wäre.
Da Anreize zur Abgabe von teureren Medikamenten in allen Vertriebskanälen vorhanden sind, wird das Departement des Innern nun prüfen, wie diese unerwünschten Anreize verringert werden können. Ziel ist, den Anteil der preisgünstigen Medikamente, insbesondere der Generika, zu erhöhen. 

Anpassung bis 2017

Die Selbstdispensation durch Ärzte ist in 14 Deutschschweizer Kantonen mit geringen Einschränkungen zulässig, in allen Westschweizer Kantonen und im Tessin jedoch untersagt.
Der Bundesrat habe gestern von der Studie Kenntnis genommen, so die Mitteilung weiter. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung wird voraussichtlich auf Anfang 2017 angepasst.

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