Unter dem Strich bleiben einem Praxisinhaber im Schnitt noch rund 155'000 Franken. Dies belegen
offizielle Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS). Dabei muss der selbständige Arzt das unternehmerische Risiko tragen und noch für die Beiträge der beruflichen Vorsorge aufkommen.
Anders sieht es bei einem angestellten Arzt oder bei einer Ärztin in der Bundesverwaltung aus: Die im medizinischen Bereich tätigen Bundesbeamten gehen dabei keine übermässigen Verpflichtungen ein, haben geregelte Arbeitszeiten – und verdienen zum Teil besser als Praxisärzte.
Oftmals geregelte Büro-Arbeitszeiten
Promovierte Mediziner etwa im Bereich Allgemeinmedizin, Prävention, Hygiene oder Rechtsmedizin verdienen zwischen 148'000 und 155'800 Franken. Dabei sind die Bundesangestellten keinem unternehmerischen Risiko ausgesetzt und arbeiten oftmals zu Bürozeiten.
Mediziner beim Bund führen etwa Studien durch, werten wissenschaftliche Ergebnisse aus und verfassen Berichte. Leiter einer Fachstelle kommen sogar auf zwischen 163'600 und 171'400 Franken. Den gleichen Lohn erzielen auch beim Bund angestellte Ärzte, die humanmedizinische Untersuchungen durchführen, wie ein Blick auf die Lohnklassen der Verwaltung zeigt.