Pflege, Physio, Hebammen: Bewilligungspflicht steht landesweit zur Debatte

Der Versuch, kurzerhand «Berufsausübungsbewilligungen für alle» zu fordern, ist gescheitert. Ein Zürcher Gutachten und ein Schwyzer Urteil bringen nun auch andere Kantone ins Grübeln.

, 16. April 2025 um 05:14
image
Wir machen das jetzt, und am Ende werden es sowieso alle Kantone so handhaben: Dies gaben Vertreter des Zürcher Amts für Gesundheit den Leistungserbringern zu verstehen, als sie im Spätsommer 2024 eine neue Bürde ankündigten.
Ob Physio- oder Ergotherapie-Praxis, ob Spitex oder Hebammen: Die Behörde teilte mit, dass ab Februar 2025 alle Angestellten im Patientendienst eine Berufsausübungsbewilligung benötigen – Kostenpunkt jeweils 800 Franken plus viel Aufwand plus Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen. Denn so verlange es das neue Bundesgesetz.
Der Rest ist bekannt: Der angekündigte Bürokratie-Schub weckte viel Protest, worauf die Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli die Reissleine zog und ein Rechtsgutachten bestellte. Dieses befand: Nein, das nationale Gesundheitsberufe-Gesetz lässt den Kantonen einen Spielraum, es braucht kein «BAB für alle». Lediglich «eigenständig tätige Gesundheitsfachpersonen» benötigen solch einen Ausweis.
«Die Erkenntnisse werden auch den anderen Kantonen zur Verfügung gestellt», teilte die Zürcher Gesundheitsdirektion bei dieser Gelegenheit mit.
Hinzu kam ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz: Dieses gab einer Physiotherapeutin Recht, die seit knapp 15 Jahren am gleichen Ort angestellt war und jetzt plötzlich eine Berufsausübungsbewilligung benötigen sollte. Die Arbeit einer Physiotherapeutin sei «nicht per se bewilligungspflichtig», heisst es im Urteil. «Der Bundesgesetzgeber beabsichtigte nicht, von jeder berufstätigen Physiotherapeutin eine Berufsausübungsbewilligung zu verlangen.» Ende März erlangte dieses Urteil Rechtskraft.
Damit ist ein Bürokratie-Trend («am Ende werden es alle Kantone so handhaben») abgebrochen. Die Frage lautet vielmehr: Geht es jetzt in die Gegenrichtung?

Allgemeine Anpassung

Denn immer noch verlangt ein Dutzend Kantone recht kategorisch nach einer Bewilligung; sie behandeln das Gesundheitspersonal weitestgehend als «fachlich eigenverantwortlich tätig», mit entsprechendem Kontrollaufwand. Was notabene Millionenbeträge von den Leistungserbringern abzieht und in die Verwaltungskassen spült.
Doch auch dort bewegt sich nun etwas, zumindest teilweise. Das Gesundheitsdepartement des Wallis teilt – noch vorsichtig – mit, dass der Kanton neue interkantonale Vergleiche anstellen werde: «Abhängig von den Ergebnissen und falls interkantonale Gremien eine Änderung der Praxis empfehlen sollten, könnte der Kanton seine Beurteilung überdenken. Eine vorzeitige Änderung der bisherigen Praxis ist in der aktuellen Situation aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch nicht möglich.»
Geprüft wird auch andernorts:
  • «Wir prüfen derzeit, inwieweit wir aufgrund der neueren Entwicklungen einen Anpassungsbedarf haben», teilt das Gesundheitsdepartement von Basel-Stadt mit.
  • «Das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen prüft derzeit das Thema der Berufsausübungsbewilligungen», so die Antwort aus St. Gallen.
  • «Wir werden die neuen Informationen prüfen. Bei allfälligen Änderungen des Berufsausübungsbewilligungsverfahren werden wir dies zu gegebener Zeit öffentlich kommunizieren», sagt David Dürr, Leiter der Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern.
  • Auch der Kanton Solothurn will «die Situation gestützt auf das Rechtsgutachten von Zürich analysieren und überprüfen, ob punktuell Anpassungen an der heutigen Praxis vorgenommen werden sollen.»
Im Jura wenden die Behörden ebenfalls einen Blick auf die jüngste Entwicklung – allerdings ist die Lage dort sowieso im Umbruch, weil der Kanton momentan das Gesundheitsgesetz überarbeitet. «Bei dieser Überarbeitung werden auch die Positionen und Rechtsauffassungen anderer Kantone berücksichtigt», so die Mitteilung aus Délémont.
Kurz: Es ist etwas in Bewegung geraten, und die Kantone scheinen sich mehr und mehr angleichen zu wollen.
Dahin deutet auch die Antwort des Gesundheitsdepartements Neuenburg. Der Westschweizer Kanton fährt heute keine strikte «BAB für alle»-Politik: Ernährungsberater, Ergotherapeuten, Pflegefachleute, Physiotherapeuten und Hebammen, die unter Aufsicht von anderen Fachleuten tätig sind, unterliegen keiner Genehmigungspflicht, wenn sie bei gewissen Leistungserbringern arbeiten. Allerdings: Diese Regelung betrifft die Privatpraxen nicht.
Und jetzt? «Wir prüfen derzeit», so eine Sprecherin des Neuenburger Gesundheitsdienstes, «ob diese Regelung, die im Kanton Neuenburg schon lange vor Inkrafttreten des Gesundheitsberufegesetzes galt, angepasst werden sollte, um uns der Praxis der meisten anderen Kantone anzupassen.»
    Artikel teilen

    Loading

    Kommentar

    Mehr zum Thema

    image

    Schutz & Rettung Zürich: Notrufe und Einsätze stiegen 2025 leicht

    Insgesamt gingen 2025 bei Schutz & Rettung Zürich rund sechs Prozent mehr Notrufe ein als im Vorjahr. Die Rettungskräfte rückten knapp zwei Prozent häufiger aus.

    image

    Schweizer Studien zeigen Auslöser und Beginn von MS

    Fast alle Menschen mit Multipler Sklerose waren zuvor mit dem Epstein-Barr-Virus infiziert. Zwei in «Cell» publizierte Studien aus Zürich und Basel liefern nun neue Erkenntnisse zu frühen Krankheitsmechanismen.

    image

    Freiburger Spital eröffnet Abteilung für Gewaltmedizin

    Freiburg hat eine Anlaufstelle für Gewaltopfer: Das Spital bietet ihnen eine klinische Untersuchung mit Dokumentation der Verletzungen nach forensischen Standards.

    image

    Chefarztwechsel in der Clinica Holistica Engiadina

    Anfang Februar übernimmt Namir Lababidi die Position des Chefarztes und ärztlichen Direktors der Psychiatrie-Klinik in Susch.

    image

    Hirslanden und Sanitas bieten Zusatzversicherten Komplementärmedizin im Spital

    Die Klinik Hirslanden in Zürich arbeitet mit der Sanitas-Krankenkasse zusammen: Patienten mit Zusatzversicherung erhalten integrativ-medizinische Behandlungen.

    image

    Kostenloser Sicherheitscheck für Arztpraxen

    Die IT-Systeme grosser Spitäler erwiesen sich in einem Schweizer Test als überraschend angreifbar. Jetzt nimmt das Nationale Testinstitut für Cybersicherheit die Praxis-Informationssysteme ins Visier. Es sucht dafür Arztpraxen.

    Vom gleichen Autor

    image

    Affidea expandiert weiter – Übernahme einer Laborgruppe

    Der Gesundheitskonzern kauft die Mehrheit von LabPoint – und plant dabei auch eine strategische Partnerschaft mit der Lindenhofgruppe.

    image

    Pflege bleibt Engpassberuf Nummer eins


    Kaum ein Bereich sucht so intensiv nach Personal wie das Gesundheitswesen. Der neue Jobradar zeigt: Vor allem in der Pflege steigt die Zahl offener Stellen wieder in Richtung Rekordniveau.

    image

    Umbau beim SIWF – doch die Wartezeiten bleiben lang

    Das Weiterbildungs-Institut trennt sich nun auch von Geschäftsführer Jörg Gröbli. Trotz mehr Personal und IT-Unterstützung beträgt die Bearbeitungsdauer für Facharzttitel beim SIWF weiterhin rund zwölf Monate.