Das Amt für Gesundheit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat eine neue Leitung: Jörg Gruber übernahm die Funktion am 20. März 2025. Der bisherige Amtsinhaber Peter Indra wolle sich «neuen Aufgaben zuwenden»,
teilt der Zürcher Regierungsrat mit. Indra, Jahrgang 1963, war seit knapp vier Jahren im Amt gewesen: Er wurde im April 2021 zum designierten Leiter des geplanten Amtes ernannt und übernahm es ab dem Start im Januar 2022 offiziell.
Jörg Gruber war bislang schon stellvertretender Leiter des Amtes für Gesundheit. Er arbeitet seit 2018 für die Zürcher Gesundheitsdirektion. Als Abteilungsleiter Versorgungsplanung verantwortete er zuletzt unter anderem die Spital- und Pflegeheimbettenplanung.
«Weiter war er federführend bei der neuen kantonalen Strategie Palliative Care», kommentiert die Gesundheitsdirektion die Ernennung: «In die Zuständigkeit seiner Abteilung fällt auch die Umsetzung verschiedener innovativer Angebote wie beispielsweise dem Aufsuchenden Dienst Forensic Nurses, Hospital@Home-Pilotprojekte oder zusätzliche Angebote zur Sicherstellung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung.»
Seine Karriere begann Jörg Gruber nach einer Banklehre als Kundenberater bei der Zürcher Kantonalbank. Danach wechselte er als Sachbearbeiter zur Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. Nach einem berufsbegleitenden Studium arbeitete er als Sekretär der Kantonalen Ethikkommission Zürich sowie als Projektleiter in einem Beratungsunternehmen im Spital- und Gesundheitsbereich, wo er auch Geschäftsführer wurde.
Was sind die Gründe?
Das Zürcher Wirtschaftsmedium
«Inside Paradeplatz» mutmasste, dass der abrupte Abgang von Peter Indra in einem (wie auch immer gearteten) Zusammenhang mit dem «Fall Maisano» am USZ stehen könnte – oder auch mit den Verlusten bei den kantonalen Spitälern.
Gegen aussen sichtbar wurden allerdings primär interne Differenzen wegen der Umsetzung des Gesundheitsberufe-Gesetzes ab Februar 2025. Das Amt für Gesundheit kam dabei auf die Idee, dass künftig beispielsweise alle Physiotherapeuten oder die Pflegefachpersonen in Spitex-Organisationen flächendeckend eine Berufsausübungs-Bewilligung beantragen müssen – ganz gleich, ob sie einen HF-, FH- oder APN-Abschluss haben oder ob sie angestellt sind. Das führte zu Protesten der betroffenen Organisationen wie auch des Personalverbands SBK; dies zumal mit der geplanten bürokratischen Zusatzbelastung auch Millionenbeträge von den Leistungserbringern in die Verwaltung fliessen würden.
Daraufhin krebste die Behörde etwas zurück: Nun sollte die Anforderung im Spitex-Bereich nur für Personen gelten, die zu mehr als 50 Prozent angestellt sind. Dies schien vielleicht pragmatisch, allerdings ist es materiell schwer zu erklären.
In der Folge zog die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli die Reissleine: Die BAB-Forderung wurde sistiert und die Gesundheitsdirektion stellte eine Lösung für Januar in Aussicht. In einem weiteren Schritt bestellte die Regierungsrätin ein
externes Rechtsgutachten: Dieses soll die geplante Umsetzung des Bundesgesetzes überprüfen.
Dabei wurde im Dezember angekündigt, dass
Anfang März über die Ergebnisse informiert werde.