«Du leistest ganze Arbeit für deinen Arbeitgeber USZ, KSW, PUK oder ipw, aber du erhältst 2025 keinen oder am USZ einen halbpatzigen Teuerungsausgleich»: Mit solchen Worten fordern die regionalen Verbände von Physioswiss, des Pflegefachpersonals (SBK), des Hebammenverbands (SHV) und der Gewerkschaft VPOD eine «Nachholrunde» beim Lohn.
Sie kritisieren, dass das Universitätsspital Zürich (USZ), das Kantonsspital Winterthur, die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) und die integrierte Psychiatrie Winterthur (ipw) seit 2023 ihrem Personal nicht mehr den gleichen Teuerungsausgleich zahlen wie der Kanton seinen Angestellten.
Die Verbände wollen nun, dass die Spitäler den Rückstand mit dem Teuerungsausgleich 2026 wettmachen.
Für 2026 fordern sie, dass sowohl die aktuelle Teuerung von 0,2 Prozent als auch der Verzug seit 2023 ausgeglichen werden soll. Insgesamt seien das 1,8 Prozent beim USZ, 2,3 Prozent beim KSW und je 2,4 Prozent bei der PUK und den ipw.
2025 gewährten KSW, PUK und ipw ihren Angestellten keinen Teuerungsausgleich, das USZ bezahlte 0,5 Prozent. Dafür erhielten die Spitäler im April 2025 von rund 2300 Angestellten einen
«Anti-Award».
Die Verbände erinnern daran, dass die vier Institutionen bei der Auslagerung aus der kantonalen Verwaltung ihrem Personal versprochen hätten, dass es keinen Nachteil davon habe.
Die vier Kantonsspitäler dürfen seit 2022 den jährlichen Teuerungsausgleich selbständig beschliessen. Damit wollte der Regierungsrat erreichen, dass diese Betriebe als Reaktion auf den Fachkräftemangel bessere Bedingungen als der Kanton schaffen könnten. Doch nun sei das Gegenteil der Fall, kritisieren die Verbände.