Den Gutachter- und Schlichtungsstellen waren insgesamt 7'200 Fälle umstrittene vorgelegt worden, und in 2'100 Fällen wurde dabei ein Behandlungsfehler erkannt – eine Zahl, die leicht tiefer lag als im Vorjahr: 2014 waren 2'200 Fehler erkannt worden.
Von den 1'770 Fällen wiederum, die tatsächlich zur Schädigung eines Patienten führten, waren 780 vorübergehend und dabei leicht oder mittelschwer.
Drei Viertel im Spitalbereich
In 500 Fällen erlitt der Patient eine leichte, aber dauerhafte Schädigung, in 164 Fällen hatte der Kunstfehler schwere und dauerhafte Schäden zur Folge – und in 96 Fällen führte der erkannte Fehler zum Tod. Im Jahr davor hatte die BÄK nur 73 Todesfälle wegen ärztlichen Fehlern vermeldet.
Ein Viertel der Kunstfehler geschah in den Praxen, drei Viertel entfielen auf den Spitalbereich.
Die häufigsten Diagnosen, die zu Vorwürfen an die Ärzte führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen, ferner Bandscheibenschäden.
Aber noch eine Zahl zur Einordnung: Im erwähnten Jahr wurden in Deutschland 688 Millionen ambulante Behandlungen registriert. Und stationär wurden gut 19 Millionen Patienten behandelt.
Die Zahlen:
«Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2015»