Wenn die ganze Welt aus dem Spital mitliest

Die virtuelle Welt ist manchmal eine juristische Grauzone. Darf ein Patient aus dem Spital öffentlich twittern - oder Bilder auf Instagram posten?

, 7. Februar 2020 um 13:00
image
  • spital
  • psychiatrie
  • social media
Auch Patienten sind im digitalen Zeitalter mehr und mehr auf Social Media aktiv: auf Facebook, Twitter, Instagram oder anderen Kanälen. Dabei laden diese auch immer wieder kritische Beiträge oder heikle Bilder hoch. Diffamierende Zeilen, blossstellende Bilder. Wie gehen Spitäler damit um? Gibt es Regeln?
Bei der Insel Gruppe zum Beispiel gibt es keine derartigen internen Regelungen. Die gesetzlichen Grundlagen geben einen gewissen Rahmen vor, was für Einträge und Bilder durch Patienten erlaubt sind, wie die Berner Spitalgruppe auf Anfrage mitteilt. So sind Bilder von anderen Personen ohne deren Einverständnis nicht zulässig und dürfen auch nicht publiziert werden. 

Keine entsprechenden Richtlinien 

Auch die Privatklinikgruppe Hirslanden schreibt den Patienten keine Verhaltensregeln bezüglich Social Media vor - und gibt auch keine entsprechenden Richtlinien ab. 
Die meisten in der Kurzumfrage angeschriebenen Spitäler kennen keine verschriftlichten Richtlinien betreffend der Nutzung mobiler Endgeräte und Social Media. Oftmals gibt es bei Spitäler aber Hinweise zu einem allfälligen Film- und Fotografieverbot.

Rege Aktivität aus der Psychiatrie

Dass sich Spitäler mit solchen Fragen auseinandersetzen müssen, zeigt ein aktuelles Beispiel eines stationären psychotischen Patienten, der fortdauernd seine Wahnvorstellungen auf Social Media veröffentlicht. Er äussert sich dabei auch in ablehnender Weise über das medizinische Personal oder über andere Patienten. Der Mann stellt auch gleich persönliche Patientendokumente oder eigene Bilder aus dem Spital ins Netz. 
Es stellt sich hier die Frage, ob man urteilsunfähige Patienten in akuten Krise nicht vor sich selbst schützen sollte? Denn das Internet vergisst nicht. Anderseits ist ein Spital kein Gefängnis und Patienten haben das Recht, ihre elektronischen Geräte zu nutzen. Unter der Bedingung, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt und der Datenschutz eingehalten werden. Hier bewegen sich Spitäler auf einem schmalen Grat. 

Dialog mit Autoren suchen

Bei problematischen Bildern oder Verstössen gegen das Gesetz nimmt zum Beispiel das Unispital Zürich (USZ) umgehend Kontakt mit den Verfassern der Beiträge auf. Auch die Mitarbeitenden seien sensibilisiert und machen Patienten, die ihnen als aktive Social-Media-Nutzer auffallen, auf die Regelung aufmerksam. 
Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) etwa fordern Autoren bei Zuwiderhandlungen auf, die Aufnahmen unter Aufsicht sofort zu löschen, bei Weigerung werde der Rechtsdienst beigezogen.

Individuelle Regelung 

Die PDAG teilen zudem mit, dass es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen in gewissen Fällen möglich sein könne, dass Patienten keine elektronischen Geräte nutzen. Bei den Psychiatrischen Dienste der Solothurner Spitäler (soH) ist der Gebrauch von Mobiltelefonen auf den Stationen individuell geregelt, wie es auf Anfrage heisst. Sonst gebe es auch hier für die Patienten keine diesbezüglichen Regeln.

Kontrolle ist eine Ressourcenfrage

Alle von Medinside angefragten Spitäler kennen das Problem und gehen ähnlich damit um. Einträge oder Markierungen im Zusammenhang mit dem eigenen Firmen-Profil werden von den Spitälern zudem meistens im Rahmen eines Social Media Monitorings bearbeitet.  
In diesem Zusammenhang halten sich Spitäler vor, Beiträge mit unbegründet belastendem Inhalt zu löschen. Doch nicht alle Spitäler dürften stets über Kenntnisse aller heiklen Einträgen auf den verschiedenen Kanälen verfügen. Und für kleinere Häuser ist eine solche Kontrolle oftmals eine Frage der Ressourcen.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Neue Allianz für mentale Gesundheit

Der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) und der Krankenversicherer CSS lancieren gemeinsam ein neues Angebot im Bereich der integrierten Versorgung.

image

«Nicht aus Spargründen» - KJPD und Klinik Sonnenhof fusionieren

Die Fusion der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen und der Klinik Sonnenhof erfolgt nicht aus Spargründen, sondern um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden.

image

Neuer Direktor für die Klinik SGM

Daniel Röthlisberger wird CEO der Klinik SGM Langenthal. Er ersetzt Nathan Keiser, der Direktor der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel wird.

image

Privatklinik Aadorf: Führungswechsel nach 17 Jahren

Die Privatklinik Aadorf bekommt einen neuen Leiter: Michael Braunschweig tritt die Nachfolge von Stephan N. Trier an.

image

Neue HR-Leitung bei Triaplus

Barbara Michel wird auch Mitglied der Geschäftsleitung. Sie folgt auf Christa Fehlmann, die nach neun Jahren in den Ruhestand geht.

image

Zu viele Kündigungen in der LUPS - nun geht die ärztliche Leiterin

Eine neue Führung und eine Meldestelle für die Angestellten: So will die Luzerner Psychiatrie die angespannte Lage entschärfen.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.