Wenn der Patient einen Menschen totfährt

Wie man wegen eines Fahrtauglichkeits-Attests vor Gericht landen kann, bekam ein Hausarzt in Freiburg zu spüren. Der Kern der Anklage drehte sich um die Frage der Dokumentation.

, 28. August 2015 um 13:00
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Es ist die Furcht vieler Ärzte: Man bescheinigt einer älteren Person die Fahrtüchtigkeit – und wenig später verursacht dieser Patient einen tödlichen Unfall. Im November 2010 geschah dies einem Hausarzt in der Stadt Freiburg. Sein Patient, ein 89jähriger Mann, fuhr eine Fussgängerin an und bemerkte dies nicht einmal.
Deswegen kam nun auch der Arzt vor Gericht. Im Frühjahr hatte ihn die Staatsanwaltschaft mittels Strafbefehl verurteilt – wegen «falschen ärztlichen Zeugnisses». Eine Überprüfung durch das Universitätszentrum für Rechtsmedizin in Lausanne hatte ergeben, dass das Dossier über den Mann lückenhaft sei: Man könne auf dieser Basis die Fahrtüchtigkeit des Todesfahrers nicht beurteilen.

«Alle Tests seriös durchgeführt»

Der Mediziner legte Rekurs ein, weshalb der Fall nun vors Polizeigericht Saane gelangte.  «Ich habe alle Tests seriös durchgeführt», sagte er laut einem Bericht der «Freiburger Nachrichten» (Paywall). Er habe zum Beispiel die Augen kontrolliert, aber nichts notiert, da sich nichts geändert habe.
Der 89jährige Mann sei fahrtüchtig gewesen, sofern er Hörgerät und Brille trug. Und der Verteidiger betonte, dass das Gesetz zwar vorschreibe, welche Tests ein Arzt durchführen müsse, aber nicht, wie er diese zu dokumentieren habe. Die Strassenverkehrsämter verlangten von den Ärzten nur die Bescheinigung, ob ein Senior fahrtüchtig sei oder nicht. «Wenn mein Mandant sagt, er habe die Tests gemacht, müssen Sie ihm glauben.»
Die Richterin folgte dieser Argumentation, so die «Freiburger Nachrichten», und sprach den Arzt frei: Das Dossier beweise nicht, dass der Arzt die Tests nicht gemacht hat.
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